KIEL. Die geänderte Düngeverordnung des Landes Schleswig-Holstein tritt heute (18. November) in Kraft. Das Land leistet somit seinen Beitrag zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) des Bundes. Um rückwirkende EU-Strafzahlungen wegen des Verstoßes Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden, hatte die Bundesregierung das Verfahren zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete – der sogenannten „roten Gebiete“ – und eutrophierten Gebiete durch die Länder vereinheitlicht und auf kurzfristige Anpassung bis Ende November auf Landesebene gedrängt.
Die neue Kulisse der nitratbelasteten Gebiete ist unter folgendem Link veröffentlicht:
Feldblockfinder Schleswig-Holstein
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Landesdüngeverordnung (FAQs) finden Sie unter:
Landesdüngeverordnung 2022
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 |
Pressestelle@mllev.landsh.de
| Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de