Navigation und Service

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023: Landwirtschaftsministerium informiert Verbände über rechtliche Umsetzung auf Landesebene

Letzte Aktualisierung: 14.11.2022

KIEL. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat heute (14. November) anlässlich des aktuell laufenden Anhörungsverfahrens Landwirtschafts-, Naturschutz-, Kommunal- sowie Wasser- und Bodenverbände über den Verordnungsentwurf zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2023 und den damit verbundenen rechtlichen Regelungen auf Landesebene informiert. Die neue GAP-Förderperiode beginnt am 1. Januar 2023, sodass alle Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene vor Jahresende erlassen werden müssen und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen.

Nach einem langen und intensiven Abstimmungsprozess zwischen Europäische Kommission, Bund und Ländern über die Schwerpunkte der EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2023 befindet sich der Prozess zur Ausgestaltung des GAP-Rahmens auf der Zielgeraden. „Jetzt kommt es darauf an, dass wir zügig die erforderliche Genehmigung durch die EU-Kommission erhalten sowie auf Bundes- und Landesebene die Rechtsgrundlagen schaffen, damit unsere LandwirtInnen Planungssicherheit bekommen und die neue Förderung pünktlich starten kann“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz angesichts des eng bemessenen Zeitplans. Derzeit ist der deutsche GAP-Strategieplan noch nicht durch die EU-Kommission genehmigt, wichtige Rechtsetzungsvorhaben befinden sich auf Bundesebene noch im Abstimmungsprozess und werden Ende November im Bundesrat beraten.

Mit der neuen GAP werden altbewährte Maßnahmen fortgesetzt, aber auch neue Beihilfen angeboten, um Ziele wie Trinkwasserschutz, Bodengesundheit sowie Arten- und Klimaschutz umzusetzen und die Anstrengungen der Landwirtschaft auf diesem Gebiet auszugleichen. Schleswig-Holstein konnte sich bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Umsetzung der GAP-Reform in wichtigen Punkten in Bezug auf Länderermächtigungen durchsetzen. So werden in die Gebietskulisse zu GLÖZ 2 (Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren) nur zusammenhängende Feuchtgebiete und Moore mit einer Mindestgröße von zwei Hektar aufgenommen. "Wir konnten hierbei unsere jahrelangen Erfahrungen aus dem Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland einbringen. In Gebieten mit einer besonders hohen Dichte an Ent- und Bewässerungsgräben haben wir zudem erreicht, dass die Breite der Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4) auf einen Meter verringert werden darf", so der Minister. Ausgenommen davon sind nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtige Gewässer sowie die nach § 13a der Landesdüngeverordnung ausgewiesenen mit Nitrat belasteten Gebiete. Weiterhin wurden Gräben als zusätzliches Landschaftselement in Schleswig-Holstein von der EU-Kommission anerkannt.

Das aktuelle Anhörungsverfahren bezieht sich auf die Rechtsetzungsverfahren zur 1. Säule. Zu den Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung, die über Richtlinien geregelt werden, werden betroffene Verbände gesondert Anfang 2023 informiert und beteiligt.

Hintergrund:

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit der Gründung der europäischen Gemeinschaft 1957 zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine resiliente landwirtschaftliche Produktion zu unterstützen, Umwelt- und Klimaschutzleistungen zu honorieren und zur Zukunftsfestigkeit der ländlichen Räume beizutragen. Alle sieben Jahre wird die GAP angepasst.

Der GAP-Strategieplan wurde seit Anfang 2019 unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zusammen mit den Bundesländern erstellt. Eine besondere Herausforderung bestand darin, unter Wahrung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern die erforderlichen Teilbereiche in einem konsistenten Gesamtgerüst zusammenzuführen. Zudem wurde der GAP-Strategieplan parallel zu den Verhandlungen auf EU-Ebene erarbeitet und musste deshalb immer wieder an die sich entwickelnden rechtlichen Anforderungen angepasst werden.

Die 1. Säule der GAP(Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft, EGFL) mit den Direktzahlungen, der erweiterten Konditionalität, dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem sowie den Förderungen in bestimmten Sektoren wird für ganz Deutschland wesentlich und einheitlich durch Bundesgesetze und/oder -verordnungen festgelegt. Die Umsetzung liegt in fast allen Bereichen in der Verantwortung der Länder.

Die Ausgestaltung, nationale Mitfinanzierung und Umsetzung der 2. Säule (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER) liegt in der Verantwortung der Länder.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Presse