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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Traditionelles „Aalutsetten in de Schlie“: Landwirtschafts- und Fischereiminister Werner Schwarz sichert FischerInnen Unterstützung zu

Letzte Aktualisierung: 17.08.2022

MAASHOLM. In einer groß angelegten Aktion haben FischerInnen und zahlreiche UnterstützerInnen heute in Maasholm im Beisein von Fischerei- und Landwirtschaftsminister Werner Schwarz rund 110.000 kleine Aale in der Schlei ausgesetzt. Damit soll dem seit Jahren rückläufigen Bestand entgegengewirkt werden. 

Fischereiminister Schwarz lobte das große ehrenamtliche Engagement bei der Organisation der Aalbesatzmaßnahmen: „Die FischerInnen an der Schlei haben schon seit langem erkannt, dass der Aal ihre Hilfe braucht. Seit mittlerweile 13 Jahren kämpfen sie um Unterstützung für ihre Besatzaktionen. Ich bin von diesem unermüdlichen Einsatz sehr beeindruckt. Sie haben das Aalutsetten Jahr für Jahr größer gemacht und ihm eine Strahlkraft für den Erhalt des Aals verliehen, die mittlerweile deutlich über die Schlei hinausreicht.“ Inzwischen gibt es sogar einen Ableger an der Flensburger Förde.

Schwarz sicherte den FischerInnen weitere Unterstützung der Landesregierung beim Aalmanagement zu: „Mir ist bewusst, dass der Aal in Zeiten knapper Fischereiressourcen durch das Wegbrechen von Dorsch und Hering in der Ostsee ein wichtiges Standbein gerade der kleinen Küstenfischerei ist.“ Zugleich wies er aber darauf hin, dass es beim Aal derzeit viele offene Fragen gäbe: „Es zeichnen sich im EU-Fischereirecht Änderungen ab, die von erheblicher Bedeutung für die Aalfischerei sein können“, so der Landwirtschafts- und Fischereiminister.

Das „Aalutsetten“ hatte 2010 in der Schlei begonnen. Damals wurden Aale für rund 13.000 Euro besetzt. Jahr für Jahr konnten die Fischer ihr Budget ausweiten. In diesem Jahr können kleine Aale für 123.000 Euro in die Schlei ausgesetzt werden. Die öffentliche Förderung stellt dabei die tragende Säule der Finanzierung dar: 40 Prozent der Kosten bringen die FischerInnen aus Eigenmitteln und Spenden auf, 60 Prozent beträgt die Höhe des Zuschusses, der wiederum zu 75 Prozent aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie zu 25 Prozent aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes besteht. 

Hintergrund:

Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich abgenommen. Insbesondere zeigt sich dies im Aufkommen an jungen Aalen (sogenannten Glasaalen) an den europäischen Küsten. Die EU hatte deswegen bereits 2007 die „Aalverordnung“ erlassen. Diese Norm verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Aalmanagementpläne mit Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Bestände aufzustellen. Seit 2009 werden die Aalbestände auch in Schleswig-Holstein nach detaillierten und von der EU genehmigten Managementplänen bewirtschaftet.

Zur Förderung des Aals sind verschiedene Bausteine erforderlich, allen voran der verstärkte Besatz der Gewässer mit jungen Aalen. Damit kann die stark zurückgegangene natürliche Einwanderung der Aale in unsere Küsten- und Binnengewässer zumindest anteilig ausgeglichen werden. Aale wachsen vergleichsweise langsam und verbleiben viele Jahre (bis zu 10 Jahre und mehr) in unseren heimischen Gewässern, ehe sie ihre lange Laichwanderung in die Sargassosee (Meeresgebiet vor Florida, Nordamerika) antreten. Nicht alle besetzten Aale erreichen dieses Ziel. Einige werden bereits vorher von FischerInnen oder von Vögeln gefangen oder erliegen anderen Todesursachen. Ein erheblicher Teil wächst jedoch zum laichreifen Aal heran und kann sich dann auf die lange Laichwanderung begeben.

Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2022 ein Konsultationsverfahren zum Aalmanagement gestartet. Ob und welche Rechtsänderungen auf EU-Ebene daraus folgen werden, lässt sich aktuell noch nicht absehen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff| Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

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