Schleswig-Holstein setzt einen weiteren Impuls für eine zukunftsfähige Landwirtschaft: Mit dem neuen Förderprogramm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) landwirtschaftliche Betriebe dabei, ihre Fruchtfolgen zu erweitern und den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen auszubauen. Für die neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) stehen insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel des Programms ist es, die Vielfalt auf den Äckern zu erhöhen, die Bodenfruchtbarkeit zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klima- und Gewässerschutz zu leisten. Davon profitieren sowohl die Umwelt als auch die landwirtschaftlichen Betriebe.
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg erklärte:
„Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten täglich wertvolle Arbeit für die Ernährungssicherung, den Erhalt unserer Kulturlandschaft und den Klimaschutz. Mit dieser Förderung eröffnen wir ihnen eine weitere Möglichkeit, ihre Betriebe nachhaltig, zukunftsfest und zugleich wirtschaftlich erfolgreich aufzustellen. Vielfältige Fruchtfolgen und der Anbau heimischer Eiweißpflanzen stärken die Böden, entlasten Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“
Vielfalt stärkt Böden, Klima und Betriebe
Im Rahmen des Programms werden Betriebe finanziell unterstützt, wenn sie ihre Fruchtfolgen diversifizieren und Leguminosen wie Erbsen oder Ackerbohnen in den Anbau integrieren. Diese Pflanzen verbessern die Stickstoffeffizienz, fördern die Pflanzengesundheit und können den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren, ohne Ertragseinbußen zu verursachen.
Durch vielfältigere Anbausysteme stellen sich die Betriebe breiter auf, erhöhen den heimischen Eiweißpflanzenanbau und reduzieren Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig stärkt die Maßnahme die regionale Eiweißversorgung und unterstützt die Zielvereinbarungen der Landwirtschaft im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz sowie das Klimaschutzprogramm des Landes.
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme am Programm kann bis zum 15. Mai 2026 im Rahmen des Sammelantragsverfahrens beantragt werden. Die Maßnahme startet am 1. Januar 2027, läuft über drei Jahre und wird mit 21 Euro pro Hektar Ackerfläche und Jahr gefördert.
Teilnehmende Betriebe müssen auf ihren in Schleswig-Holstein gelegenen Ackerflächen mindestens fünf verschiedene Kulturarten anbauen, darunter mindestens eine großkörnige Leguminose wie Erbse oder Ackerbohne. Jede Kulturart ist auf 10 bis 30 Prozent der Fläche anzubauen; der Getreideanteil darf maximal 66 Prozent betragen. Eine Kombination mit der Öko-Regelung 2 ist möglich. Betriebe, die die Flächenfördermaßnahme Ökologischer Landbau (FP 478) erhalten, sind von der Maßnahme ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Förderung stehen im Rahmen des Sammelantragsverfahrens zur Verfügung.