Navigation und Service

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest verhindern


Das Landwirtschaftsministerium weist auf Sicherheitsmaßnahmen für Reisende hin.

Letzte Aktualisierung: 19.07.2023

Das Verbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steigt insbesondere in der Urlaubszeit, denn häufig bringen Reisende Lebensmittel aus dem Urlaub mit nach Hause. Beliebte Reiseziele, in denen das ASP-Virus vorkommt, sind z.B. Griechenland, Italien, Kroatien oder Polen.

Lebensmittel tierischer Herkunft können Träger von hochansteckenden Tierseuchenerregern sein“, so Landwirtschaftsminister Werner Schwarz und appelliert daher, mitgebrachte Lebensmittel und Speisereste immer in geschlossenen Müllbehältern zu entsorgen: "Werden diese achtlos in der Natur oder an Autobahnraststätten weggeworfen oder an Haustiere verfüttert, ist das Risiko einer Tierseuchenübertragung sehr hoch."

Keine Gefahr für den Menschen

Eine Übertragung vom Tier auf den Menschen findet nicht statt - für den Menschen ist die ASP daher ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine endet eine Infektion mit der hochansteckenden Tierseuche in der Regel tödlich. "Seien Sie bitte dennoch achtsam, sodass wir einen Seuchenfall in Schleswig-Holstein verhindern können!", so der Minister weiter.

Aktuelles Auftreten

Derzeit tritt die ASP in zahlreichen Staaten innerhalb Europas, wie Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Ukraine, Rumänien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Bulgarien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nord Mazedonien, Kroatien, Italien und Griechenland auf. Zudem ist sie außerhalb Europas hauptsächlich in Russland, China, Süd-Korea, Indien, Dominikanische Republik, Südafrika, Tansania, Namibia, Elfenbeinküste, Sambia, Nepal, Vietnam, Hongkong, Singapur, Philippinen, Indonesien sowie Malaysia vorkommend.

Besondere Regeln für das Mitbringen fleischhaltiger Lebensmittel

Gerade im Hinblick auf die ASP dürfen aus den betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten keine fleischhaltigen Lebensmittel (z.B. Wurstwaren, Schinken) von Wild- oder Hausschweinen oder Wildbret und Jagdtrophäen von Wildschweinen verbracht werden. Aus Vorsichtsgründen sollten entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Insbesondere in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, stellen ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch die Aufnahme von virushaltigen Produkten als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.

Vorschriften für andere tierische Lebensmittel

Für die Einreise, dazu zählt auch die Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten, aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gelten strenge Vorschriften über das Mitführen von tierischen Lebensmitteln. Im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern sind grundsätzlich bei der Einreise am EU-Eingangsort zu beseitigen. Es dürfen keine Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst als Reiseproviant oder Urlaubsmitbringsel mitgebracht werden.

Weitere Informationen

Informationen des MLLEV

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz