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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Heizkostenerstattung für Pelletheizung und Co.


Die Antragsplattform steht in Schleswig-Holstein seit dem 4. Mai zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 08.05.2023

Hier gelangen Sie direkt zum Online-Portal.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen, freigegeben.

Start des Antragsverfahren am 4. Mai

Im Online-Portal können Sie den Antrag auf Heizkostenhilfe digital stellen. Zudem haben Sie seit dem 8. Mai die Möglichkeit, sich nach Nutzung des Online-Rechner den Antrag als Datei herunterzuladen, auszudrucken und den Antrag in Papierform zu stellen.

Außerdem können Sie Papieranträge an folgenden Stellen abholen:

  • Ministerium für für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
  • LLnL-Außenstelle Lübeck (Meesenring 9, 23566 Lübeck)
  • LLnL-Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe)
  • LLnL-Außenstelle Flensburg (Bahnhofstraße 38, 24937 Flensburg).

Für die Anforderung eines Papierantrags, der Ihnen per Post zugeschickt wird, ist ein Telefonservice eingerichtet worden.

  • Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 15.00 Uhr
  • Freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr

In diesen Servicezeiten nehmen die KollegInnen des LLnL Ihre Anschrift entgegen und übersenden Ihnen einen Papierantrag per Post.

Die Servicenummern lauten:

  • 04347 704 248
  • 04347 704 236
  • 04347 704 344
  • 04347 704 369.

Wichtiges Signal für VerbraucherInnen

"Ich freue mich, dass wir die Beratungen zur Heizkostenerstattung auf Bund-Länder-Ebene endlich abschließen konnten. Das ist ein wichtiges Signal für alle VerbraucherInnen", sagte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz. Dabei konnte man sich mit dem Bund auch darauf verständigen, dass von einem Bundesland nicht genutzte Bundesmittel an andere Länder übertragen werden können. "Das halte ich für eine konstruktive Lösung", betonte Schwarz.

Referenzpreis als Bemessungsgrundlage

Privathaushalte, die nicht leitungsgebundenen Energieträger nutzen, sollen aufgrund von Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 entlastest werden. Entstandene Kosten, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen, sollen abgefedert werden. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

FAQ

Die zwischen Bund und Ländern abgestimmten FAQ zu den "Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger" sind auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht. Sie finden die Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Seite des Bundes.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert über den aktuellen Umsetzungsstand sowie die festgelegten Referenzpreise. Zeitnah werden zudem weitere Details zur Antragsstellung zur Verfügung stehen.

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