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Mehr Sicherheit und Selbstschutz

Schleswig-Holsteins Landespolizei setzt seit einiger Zeit Distanz-Elektro-Impulsgeräte ein, kurz DEIG oder umgangssprachlich auch Taser genannt. Diese werden schrittweise vor allem dort eingeführt, wo viel Kriminalität vorherrscht.

Letzte Aktualisierung: 19.06.2025

DEIG-Holster mit Magazin
Die Einsatzkräfte tragen das auffällig gelbe Gerät offen – es ist damit sofort erkennbar.

Die Polizei verfolgt Straftaten, bekämpft oder verhindert Verbrechen und sorgt für unser aller Ordnung und Sicherheit. Um sich selbst vor großer Gefahr oder in Notwehr zu schützen, können einige Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein seit einiger Zeit auch Distanz-Elektro-Impulsgeräte einsetzen, sogenannte Taser oder kurz DEIG.

Die Elektroschock-Pistolen sollen nicht nur helfen, eine Situation zu entschärfen, sondern können vermeiden, dass eine Schusswaffe zum Einsatz kommt. Durch den elektrischen Impuls soll die oder der Betroffene für kurze Zeit handlungsunfähig gemacht, aber nicht verletzt werden.

Hier kommen die Taser zum Einsatz

Das neue Einsatzmittel wurde zwischen Mai 2022 bis September 2023 auf dem 1. Polizeirevier Neumünster, dem Polizeirevier Ahrensburg sowie beim Spezialeinsatzkommando (SEK) erprobt. Anschließend wurden zusätzlich das 4. Polizeirevier in Kiel mit seinen nachgeordneten Dienststellen, die nachgeordneten Stationen des Polizeireviers Ahrensburg sowie das 2. Polizeirevier in Kiel ausgestattet.

Derzeit wird das 4. Polizeirevier in Lübeck mit Distanz-Elektro-Impulsgeräten ausgestattet. Im kommenden Jahr soll das 1. Polizeirevier in Flensburg folgen. Der Fokus bei der schrittweisen Einführung liegt vor allem auf Revieren mit Kriminalitäts-Schwerpunkten.

Signal mit Wirkung

Die Taser können vor allem bei Einsatzlagen mit hohem Verletzungsrisiko eine aggressive oder angreifende Person auf Distanz halten. Dabei helfen auch die gelbe Signalfarbe und das Knistern des Geräts. Oft reicht bereits die Androhung aus, das Gerät einzusetzen, um die Situation zu beruhigen. Das DEIG trage dazu bei, Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zu verhindern, weiß Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Seit der Einführung gab es insgesamt 71 polizeiliche Einsätze, 35 davon während der Erprobungsphase, bei denen das Gerät zur Unterstützung genutzt wurde. In acht Einsätzen kam es zu einer Schussabgabe mit den DEIG. In Zukunft sollen die Handhabung, Taktik und Technik noch weiter analysiert und die Aus- und Fortbildung angepasst werden.

So funktionieren die Geräte

Der Taser sendet es nach dem Abschuss zweier Elektroden Stromimpulse aus, die auf das menschliche Nervensystem einwirken. Dies führt zu einer vorübergehenden Immobilisation, wodurch die betreffende Person kurzzeitig handlungsunfähig wird. So können die Polizistinnen und Polizisten die Person überwältigen und die Situation kontrollieren, ohne weitere Gewalt anwenden zu müssen.

Gesetzliche Grundlage

Die Voraussetzungen für den Einsatz des DEIG regelt das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG SH) in § 258a LvwG. Der Einsatz ist grundsätzlich erlaubt bei Straftaten einer gewissen Schwere oder Einsatzlagen mit einer besonderen Gefährlichkeit, grundsätzlich aber nicht bei Bagatelldelikten.

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