KIEL. Am Dienstag (16. September) erfolgte die 1. Kabinettsbefassung zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf setzt die Landesregierung zentrale Inhalte ihres am 17. September 2024 beschlossenen Maßnahmenpakets in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention um. Das Ziel besteht darin, die polizeirechtlichen Befugnisse im Landesrecht zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Die konsequente Umsetzung des Maßnahmenpakets hat hohe Bedeutung, unter anderem aufgrund der gestiegenen Zahl von Messerangriffen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist im Berichtsjahr 2024 erstmals gesondert Zahlen zu Messerangriffen aus und ordnete dem Phänomen bundesweit 29.014 Straftaten zu. Besonders alarmierend ist, dass die PKS-Daten einen kontinuierlichen Anstieg von Messerangriffen im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzungen nahelegen.
Das Maßnahmenpaket setzt gezielt auf den Einsatz moderner Technologien. Ziel ist es, die Arbeit der Landespolizei zu stärken. Hierzu zählen unter anderem rechtliche Befugnisse für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Gesichtserkennungssoftware sowie automatisierte Datenanalysen.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betont: "Unsere Sicherheitsbehörden benötigen zeitgemäße Instrumente, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und um sie abwehren zu können. Wir haben in den vergangenen Monaten viel erreicht, um unsere Polizei personell und mit zukunftsfähiger Technologie zu stärken. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir auch die rechtlichen Grundlagen weiter verbessern. Wir wissen, dass Sicherheit kein Zustand, sondern eine Daueraufgabe ist. Deshalb bleiben wir auch dran – entschlossen, rechtssicher und mit dem Blick auf das, was notwendig ist, um Menschen in unserem Land wirksam vor Gewalt zu schützen.
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Der Gesetzentwurf entwickelt deshalb verschiedene Instrumente des Polizeirechts weiter:
- Mit der Befugnis zur automatisierten Datenanalyse wollen wir der Polizei ein Instrument an die Hand geben, um komplexe Datenbestände auszuwerten und Muster, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen. Hierbei setzen wir in Schleswig-Holstein auf eine europäische Lösung.
- Ein weiterer Punkt ist die Videoüberwachung. Um die Sicherheit weiter zu verbessern, soll die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten und gefährdeten Orten gezielt ausgebaut werden. Dabei sollen mithilfe von Software zur Mustererkennung gefährliche Situationen und mögliche Angriffe schneller und besser erkannt werden.
- Es soll außerdem die Befugnis zur biometrischen Fernidentifizierung, der sogenannten Gesichtserkennung, geschaffen werden. Dies wird selbstverständlich nur unter strengsten gesetzlichen Anforderungen zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben ermöglicht. Eine geeignete und datenschutzkonforme Software soll auch mit anderen Bundesländern entwickelt werden.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen kommen zwei weitere für die Landesregierung wichtige Punkte hinzu:
Der eine Punkt ist die Reform der Vorschriften zum Präventivgewahrsam. Im Einzelfall kann es notwendig sein, Personen von denen erhebliche Gefahren ausgehen, in Gewahrsam zu nehmen. Die veränderte Sicherheitslage macht es erforderlich, die Vorschriften im Landesrecht Schleswig-Holsteins weiterzuentwickeln und bei konkreten Hinweisen auf eine Gefahr für Leib und Leben früher einzuschreiten.
Als weiterer Punkt soll auch die rechtliche Grundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung – die sogenannte Fußfessel – erweitert werden. Zukünftig soll die elektronische Fußfessel nicht nur bei terroristischen Gefährdern und häuslicher Gewalt eingesetzt werden können, sondern auch zur Verhinderung von weiteren Gewalt- und Tötungsdelikten.
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