Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir stehen heute – zum siebten Mal seit 2019 – hier, um über die Mietpreisbremse zu sprechen. Dennoch hat sich an der Haltung der Landesregierung nichts geändert. Schließlich gibt es auf die Frage, was gegen steigende Mieten hilft, nur eine Antwort. Wir müssen Bauen, Bauen, Bauen.
Und genau das tun wir in Schleswig-Holstein. Unser Fokus liegt darauf unsere Instrumente so zu gestalten, dass der Wohnungsbau in unserem Land wieder an Fahrt aufnimmt. Und weil das ein guter Kurs ist, finden wir mehrere unserer Initiativen und Ideen auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wieder.
Mit dem Regelstandard Erleichtertes Bauen zeigen wir in der sozialen Wohnraumförderung, dass qualitativ hochwertiger Wohnungsbau auch kostengünstiger geht. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist es uns dadurch gelungen, die Herstellungskosten im Vergleich zum sonstigen Markt zu senken. In einigen Projekten sogar um mehr als 20 Prozent – das ist ein großer Erfolg. Und wir sehen: Auch in anderen Ländern, wie vor einigen Tagen in Bremen, wird dieser Kurs eingeschlagen.
Mit dem Gebäudetyp E sollen auch im freifinanzierten Bereich solche Einsparpotenziale genutzt werden können, ohne Sorge vor haftungsrechtlichen Risiken haben zu müssen. Ich freue mich daher sehr, dass im Bundeskoalitionsvertrag festgehalten ist, dass dieser Gebäudetyp rechtlich abgesichert wird.
Überhaupt enthält der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zahlreiche Maßnahmen, die den Wohnungsbau ankurbeln werden - und bei denen wir als Land sogar beispielgebend mitgewirkt haben.
- Die Wiedereinführung der Förderfähigkeit des Effizienzhaus-55-Standards,
- der geplanten Investitionsfonds für die Schaffung von Wohnraum,
- die angekündigte Überarbeitung des Baugesetzbuches sowie alle Maßnahmen, die das Bauen künftig erleichtern.
- Und die neue Starthilfe Wohneigentum für Familien.
All das sind Hebel, die die Bautätigkeit befördern werden.
Die Mietpreisbremse hingegen ist nur eine temporäre Option. Und leider hemmt und verunsichert sie in einem Markt, der ohnehin in schwierigem Fahrwasser ist.
Auch die Wirkung steht in Frage: Wie Sie alle wissen, hat die Mietpreisbremse weder in Berlin noch in München, weder in Hamburg noch in Hannover zu spürbaren Entlastungen der Mieterinnen und Mieter geführt. Deshalb haben wir uns in Schleswig-Holstein für die Kappungsgrenzenverordnung zum Schutz vor übermäßigen Mieterhöhungen bei Bestandsmieten entschieden. Und hier können wir mit Sicherheit sagen, dass dieses Instrument wirkt.
Steuerliche Anreize bei der Neuvermietung günstigen Wohnraums könnten eine weitere Möglichkeit sein, um einerseits Mieterinnen und Mieter vor Wuchermieten zu bewahren und andererseits das Vermieten attraktiver zu gestalten.
Meine Damen und Herren,
was wir brauchen, sind strategische Weichen für mehr und bezahlbare Wohnungen. Und genau daran arbeiten wir in Schleswig-Holstein! Am Ende haben wir alle ein gemeinsames Ziel vor Augen: Wir wollen bessere Bedingungen - für die Mieterinnen und Mieter und die Bau- und Wohnungswirtschaft gleichermaßen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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