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Institut für
Qualitätsentwicklung an
Schulen Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule (BUK)



Letzte Aktualisierung: 06.10.2022

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen der Motorik, körperlichen Schädigungen oder Störungen (einschließlich Epilepsien), genetischen Syndromen oder auch chronischen somatischen Erkrankungen benötigen häufig gezielte und fachlich differenzierte Unterstützung zur Bewältigung ihres Schulalltags. Dabei kommt es beispielsweise zu Auswirkungen auf

  • die körperliche Beweglichkeit (z. B. durch Gehbehinderungen),
  • die Fähigkeit zur Überwindung räumlicher Barrieren (Treppen, Steigungen, Türen, Sanitäranlagen),
  • die Fähigkeit zur Bewältigung feinmotorischer Anforderungen (Schreiben, Schneiden, Malen/ künstlerisches Gestalten, Umgang mit Werkzeugen),
  • die körperliche Belastbarkeit (z. B. durch Herz-Kreislauferkrankungen),
  • die individuelle emotionale Bewältigung (z. B. bei progressiven Erkrankungen, Unfallfolgen) oder
  • die soziale Integration in die Lerngruppe bzw. Klassengemeinschaft,

die eine sonderpädagogische Beratung und Unterstützung aller Beteiligten erfordern, um ein erfolgreiches individuelles und soziales schulisches Lernen zu erleichtern oder erst zu ermöglichen.

Unser Anliegen

Kinder und Jugendliche mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bewältigen die Lern– und Lebensanforderungen während ihrer Schulzeit in individuell sehr unterschiedlichem Ausmaß, häufig unter erheblich erschwerten Bedingungen. Dabei können diese Bedingungen je nach individuell vorhandenen Lebens- und Lernsituationen kompensiert werden oder aber sich ungünstig entwickeln.
Das Ausmaß und der Verlauf der Körperbehinderung bzw. der motorischen Entwicklungserschwerung oder Erkrankung ist nicht ausschließlich unter den physiologischen, sondern auch unter den familiären, sozialen, medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Bedingungen zu betrachten. Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass eine frühzeitige Beratung und Unterstützung aller am Erziehungs- und Lernprozess Beteiligten maßgeblich dazu beiträgt, die Lebens- und Lernsituation der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ihnen kann so zu einer ihren individuellen Möglichkeiten wirklich entsprechenden schulischen Bildung verholfen werden.

Unsere Aufgaben

Die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte haben im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zur Beratung und Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (BUK) regionale Fachrichtungsbeauftragte eingesetzt, die die Schülerinnen und Schüler, ihre Lehrkräfte und Eltern in den folgenden Tätigkeitsbereichen unterstützen:

Abklärung, Abgrenzung und ggf. Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Suche eines geeigneten Förderortes

  • Einleitung einer zielgleichen oder zieldifferenten integrativen Maßnahme in der allgemein bildenden Schule
  • auf Wunsch der Eltern Suche eines geeigneten Förderortes außerhalb der allgemein bildenden Schule (Förderzentren, ggf. Internatsbeschulung)

Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und Lehrkräfte zur Sicherstellung eines erfolgreichen schulischen Lernens einschließlich

  • der Beratung zu Differenzierungsmaßnahmen und zum Hilfsmitteleinsatz im Unterricht
  • der Abklärung gezielter diagnostischer Fragestellungen
  • der Beratung zu Fragen der Leistungsbewertung und eines schulischen Nachteilsausgleichs
  • der Beratung und ggf. zeitlich begrenzten Durchführung spezifischer Fördermaßnahmen

Darüber hinaus liegen unsere Aufgaben auch in

  • der Kooperation mit der beteiligten Schule, dem Schulamt, Schulträger, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen sowie den überregionalen Förderzentren
  • der Beratung und Unterstützung bei evtl. erforderlichen baulichen Maßnahmen und zusätzlicher Hilfsmittelversorgung (in Kooperation mit behandelnden Ärzten und Therapeuten)
  • der kollegialen Fortbildung und der Sicherstellung eines thematischen Informationsaustausches
  • der Unterstützung bei einem gegebenenfalls zu erstellenden sonderpädagogischen Förderplan (ggf. in Abstimmung mit weiteren beteiligten Förderzentren) sowie
  • der Unterstützung bei Anträgen (z. B. gegenüber Krankenkassen und Sozialhilfeträgern).

Die Verantwortung für die Schülerin oder den Schüler verbleibt in jedem Fall bei der besuchten Schule.

Sollten Sie eine Beratung oder weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an eine/n der zuständigen regionalen Fachrichtungsbeauftragten in Ihrer Region (siehe Downloads).

Kontakt

Kontakt

  • Lutz-Rainer Dräger
  • E-Mail : buk@iqsh.de i
  • Telefon : 04307 909301

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