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Institut für
Qualitätsentwicklung an
Schulen Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Sehen

Die Ausbildung innerhalb des Förderschwerpunktes bzw. der Fachrichtung Sehen erfolgt im Rahmen des Landesförderzentrums Sehen, Schleswig. Dieses Förderzentrum ist in seiner Konzeption als überregionales Förderzentrum landesweit auf die Unterstützung und Beratung sehgeschädigter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener und ihres wohnortnahen pädagogischen und sozialen Umfeldes ausgerichtet und hält kein eigenes regelmäßiges stationäres Unterrichtsangebot vor.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2015

Die Ausbildung erfolgt daher in der Regel in Kooperation mit einer anderen Schule, in der eine Schülerin oder ein Schüler mit Sehschädigung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts beschult wird (Arbeitsfeld Integration). Ggf. kann die Ausbildung nach Absprache mit dem IQSH auch im Rahmen einer Sonderschule (Arbeitsfeld Sonderschule) erfolgen.

Die Ausbildung in der Fachrichtung Sehen ist vor dem Hintergrund eines subsidiären Verständnisses von Sonderpädagogik auf den Erwerb  spezifischer sehgeschädigtenpädagogischer Kompetenzen ausgerichtet, die in der Didaktik und Methodik des Unterrichts sowie der individuellen Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Sehbehinderung bzw. mit Blindheit Anwendung finden.

Übergeordnete Zielsetzung unter diesen Prämissen ist es, Unterricht, individuelle Förderung und Kooperations- und Beratungsprozesse so gestalten zu können, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Sehschädigung angemessen Berücksichtigung finden und ihnen somit eine möglichst umfassende Teilhabe an Erziehungs- und Bildungsprozessen ermöglicht wird.

Unter dem Aspekt einer Stärkung der notwendigen Selbst-, Sozial- und Sach- bzw. Methodenkompetenz der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst liegen die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung entsprechend in folgenden Bereichen:

  1. Methodisch- didaktische Aspekte des Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigung, z.B.

    • Adaptationen / Modifikationen in der Lernumgebung
    • Einsatz von Hilfsmitteln bzw. assistiven Technologien
    • Differenzierung im Gemeinsamen Unterricht
    • Umsetzung des sehgeschädigtenspezifisch erweiterten Bildungs- und Erziehungsangebotes
  2. Sehschädigung und ihre mögliche Auswirkung auf Aktivitäten und Partizipation, z.B.:

    • funktionelle und funktionale Diagnostik des Sehverhaltens
    • sekundäre Folgen einer Sehschädigung: Bewegung, Orientierung, Identität, kognitives Lernen, soziale Kompetenz
    • soziale Integration
    • Integration/Inklusion: Anspruch und Realität, Bedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten
  3. Spezifische Förderkonzepte in der Arbeit eines überregionalen Beratungs- und Förderzentrums, z.B.:

    • Kurse („Peergroup“) am Landesförderzentrum Sehen
    • Seminare (für Koop-Partner/innen) am Landesförderzentrum Sehen
    • Vermittlung spezifischer Schriftsysteme
    • Förderung von Bewegung, Orientierung und Mobilität sowie Lebens- und arbeitspraktischer Fertigkeiten
    • Förderung und Entwicklung von Kommunikation und sozialer Kompetenz bei Sehschädigung
  4. Kooperation und Beratung im sonderpädagogischen Arbeitsfeld, z.B.:

    • Teamarbeit im Gemeinsamen Unterricht
    • Rollenverständnis/Rollenklärung
    • Grundlagen der Gesprächsführung
    • Beratungskonzepte

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