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Institut für
Qualitätsentwicklung an
Schulen Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Emotionale und soziale Entwicklung

Letzte Aktualisierung: 05.03.2015

Ziel der Ausbildung in unserer Fachrichtung ist es, einen Beitrag zu leisten zur Entwicklung und Fortentwicklung des „pädagogischen Selbstkonzeptes“ von angehenden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die in einem der drei Tätigkeitsfelder „Unterricht in einem Förderzentrum, Inklusion und Prävention“ Erziehungshilfeaufgaben übernehmen müssen. Der Umgang mit Problemsituationen im ursprünglichen pädagogischen Kontext der Kinder- und Jugendlichen – im Einzelfall auch in besonderen Einrichtungen – erfordert eine vielschichtige Zugangsweise in sozialen und unterrichtlichen Situationen. Bewährt haben sich systemisch-lösungsorientierte Vorgehensweisen, die durch traditionelle Aspekte der Individualpsychologie und des Behaviorismus ergänzt werden (Strategie der „drei Türen“).

Darüber hinaus ergibt sich in Schleswig-Holstein für den Förderschwerpunkt ein klarer inklusiver Auftrag, der auch die Arbeit mit regionalen und überregionalen Netzwerkpartnern mit einschließt. Für dessen Erfüllung sind gleichrangig

  • Selbstkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Sachkompetenz / Methodenkompetenz

Praxisvoraussetzungen und damit Ausbildungsinhalte

Richtungsweisende Orientierungspunkte unserer Ausbildung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind u. a. folgende Aspekte:

  • eine ressourcen- und lösungsorientierte Grundhaltung
  • die Fähigkeit zur Kooperation
  • Fähigkeit zu systemischem Denken (Zirkularität)
  • Individualpsychologische und behavioristische Grundlagen
  • Kooperationsfähigkeit, Arbeiten im Team
  • Fähigkeit zum Handeln in Netzwerken
  • Beratungskompetenzen
  • Fähigkeit zur Diagnostik in Systemen
  • Dialogfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Rollenflexibilität
  • Entscheidungsfähigkeit
  • Frustrationstoleranz, Umgang mit Rückschritten

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