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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation erleichtert

Die Anträge können ab sofort auch online über eine neue Plattform gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2025

Ab sofort digital: Anträge zur „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ können für immer mehr Berufe nun auch online gestellt werden. Das erleichtert das Verfahren für ausländische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten. Denn sie müssen in manchen Berufen zuvor ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit deutschen Berufsabschlüssen anerkennen lassen.

Schneller und leichter

Jetzt ist auch das Bildungsministerium Schleswig-Holstein an die neue Plattform www.anerkennung-in-deutschland.de angeschlossen . Anträge für Erzieherberufe und für alle vollzeitschulischen Ausbildungsberufe erreichen so online das Bildungsministerium.

„Anerkennungsprozesse dauern vielfach noch zu lange. Mit der digitalen Antragstellung beschleunigen wir die Verfahren und machen für die Antragstellenden und gesuchten Fachkräfte den Weg in die Arbeit schneller“, sagte Bildungsministerin Karin Prien.

In Kürze soll der digitale Antragsservice auch für Lehrkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen geöffnet werden.

Von Apotheker bis Zahnarzt

Beim Antragsservice "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" (Antragsservice Anerkennung) handelt es sich um ein nutzerzentriertes Online-Angebot. Der Einstieg erfolgt über das Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ (www.anerkennung-in-deutschland.de ).

Über den Anerkennungs-Finder gelangen Nutzende in die digitale Antragstellung. Dort können sie sich online authentifizieren, den Antrag ausfüllen, Nachweise und Zeugnisse hochladen und abschicken. Sie wählen den Beruf aus (also Erzieher oder kaufmännischer Assistent), Herkunftsland und Zielort.

Abgedeckt werden rund 880 Referenzberufe - von A wie Apothekerin bis Z wie Zahnarzt. Zwölf Bundesländer beteiligen sich bereits an dem Antragsservice.

 

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