Landesregierung spricht mit Studierenden und Landes-Asten-Konferenzen
Letzte Aktualisierung: 14.01.2025
An den staatlichen Hochschulen soll ein Verwaltungskostenbeitrag von 60 Euro pro Semester - also 10 Euro pro Monat eingeführt werden. Der Beitrag deckt Dienstleistungen für Studierende ab: Insbesondere in den Bereichen Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung einschließlich der Leistungen der Stiftung für Hochschulzulassung, Organisation der Prüfungen, Studienberatung ohne Studienfachberatung, Auslandsämter, Vermittlung von Praktika und Förderung des Übergangs in das Berufsleben.
"Hervorragende Forschung und Lehre in Schleswig-Holstein ist für alle jungen Menschen immer noch kostengünstig zugänglich", sagte Guido Wendt, Staatssekretär für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf eine Demonstration von Studierenden. Mt der Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages gehe Schleswig-Holstein einen Weg, den bereits auch viele andere Bundesländer wie zum Beispiel Hamburg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Berlin und das Saarland - teilweise bereits vor über zehn Jahren - gegangen seien. „Wir stehen aktuell vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen, die wir überall im Land spüren." Im Rahmen der großen Sparanstrengungen der Landesregierung, die alle Lebensbereiche in Schleswig-Holstein betreffen, müssten auch die Hochschulen einen solidarischen Beitrag leisten. Bildungsministerin hat sich mit den Landes-Asten (Allgemeine Studierendenausschüsse)-Konferenz zum Gespräch getroffen.
Zu zahlen ab 2026
Für die Einführung des Verwaltungskostenbeitrages ist eine Gesetzesänderung notwendig. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist in Arbeit, erstmals gezahlt werden soll der Beitrag spätestens 2026. Er wird von der einzelnen Hochschule eingezogen - als Teil des jeweiligen Semesterbeitrages. Dieser weicht in der Summe an jeder Hochschule ab, weil er sich aus dem Beitrag des Studentenwerks, dem Semesterticket, dem Beitrag für die Studierendenschaft vor Ort (festgelegt vom Studierendenparlament) und künftig dem Verwaltungskostenbeitrag zusammensetzt.
Land schafft mehr Wohnraum für Studierende
Das Land investiert in Infrastruktur für Studierende: Mit dem Haushalt 2023 wurde der Zuschuss an das Studentenwerk von 2,4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro erhöht. Damit konnten Angebote des Studentenwerks für die Studierenden gesichert und die Essenspreise in den Mensen stabilisiert werden. Staatssekretär Wendt: „Wir wissen, wie wichtig bezahlbarer Wohnraum für Studierende ist. Wir werden daher das Studentenwerk mit zusätzlichem Eigenkapital ausstatten und so dazu beitragen, dass mehr günstigen Wohnungen für Studierende entstehen können.“
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