Mit dem Programm wird der Entwicklungsstand von allen viereinhalbjährigen Kindern in Kitas erfasst, um bei Bedarf rechtzeitig zusätzliche Fördermaßnahmen vereinbaren zu können.
Letzte Aktualisierung: 07.10.2025
EVi ist ein gemeinsames Programm des Bildungs- und des Sozialministeriums. Die erste Pilotphase an jeweils zehn Kitas und Grundschulen ist inzwischen abgeschlossen. In diesen Kitas haben 188 Viereinhalbjährige am EVi-Verfahren teilgenommen. In insgesamt fünf Kategorien – Sozialkompetenz, Motorik, Mathematik, Musik, Kunst und Naturwissenschaft sowie Sprache – wurden die Kinder eingeschätzt und es wurde in allen Kategorien ein zusätzlicher Förderbedarf festgestellt. Im sprachlichen Bereich war dies bei 113 Kindern der Fall. Sie werden seit Beginn des Schuljahres bis zur geplanten Einschulung im Schuljahr 2026/27 zusätzlich in ihren sprachlichen Kompetenzen gefördert.
„EVi ist ein Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind entscheidend für den Bildungserfolg. Denn wer die deutsche Sprache sprechen und verstehen kann, hat bessere Chancen in der Schule. Es geht um frühzeitiges Erkennen von Bedarfen. Auf Basis dieser Bedarfe setzen wir passgenaue Fördermaßnahmen auf. So gelingt der Übergang von der Kita in die Grundschule für alle Kinder“, sagte
Bildungsministerin Dorit Stenke.
Alle Kinder sollen sich gut entwickeln können
Sozialministerin Aminata Touré: „Alle Kinder sollen sich gut entwickeln können. Sie sollen ganzheitlich in ihrer Entwicklung gestärkt werden und möglichst viele Fähigkeiten erlernen. Mit dem Entwicklungsfokus Viereinhalb schaffen wir erstmalig ein flächendeckendes und verbindliches Verfahren, um Kompetenzen der Kinder zu erfassen und zu dokumentieren.Wir wollen dafür sorgen, dass alle Kinder möglichst gleiche Startchancen haben – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem familiären Hintergrund und individuellen Prägungen."
Kitas erfassen den Entwicklungsstand der Kinder im Bereich Sozialkompetenz, Motorik, Mathematik, Musik, Kunst und Naturwissenschaft sowie Sprache.
Diesen dokumentieren sie auf einem einheitlichen Bogen und leiten ihn – mit Einverständnis der Eltern – an die Schulen weiter. Sollte ein zusätzlicher Förderbedarf bestehen, wird dies alltagsintegriert im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung in den Kitas selbst geleistet. Sollte ein erheblicher Unterstützungsbedarf im Sprachbereich bestehen, erhalten die Kinder in diesem Zeitraum eine zusätzliche Förderung durch die Grundschule.
Vier Schritte bis 2028/29
I. Phase: Im aktuellen Schuljahr nehmen zehn Grundschulen und zehn kooperierende Kitas teil.
II. Phase: Ab Frühjahr 2026 startet die zweite Phase des Programms mit der Kompetenzerfassung an 54 Kitas und den 38 kooperierenden Grundschulen.
III. Phase: Alle Startchancen-Grundschulen und kooperierenden Kitas nehmen teil.
IV. Phase: Ab 2028/29 soll es landesweit verbindlich an allen Kitas eingeführt werden. Dafür werden aktuell die notwendigen Anpassungen im Schul- und Kita-Gesetz vorbereitet.
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