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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Welche Schule für mein Kind?


Die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangstufe sind auf dem Sprung: Von der Grundschule auf die weiterführende Schule

Letzte Aktualisierung: 25.01.2024

Der Wechsel in die 5. Jahrgangsstufe ist begleitet von vielen Fragen, die vor allem Eltern sich stellen: Welche weiterführende Schule ist die beste für mein Kind? Wo werden seine Potentiale am besten erkannt und gefördert? Wo wird es sich am wohlsten fühlen? Wo hat es die größten Chancen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn?

Die wichtigsten Information auf einen Blick

Gymnasium oder Gemeinschaftsschule?

In Schleswig-Holstein gibt es zwei weiterführende Schularten, auf die die Kinder nach dem Besuch der Grundschule wechseln: die Gymnasien und die Gemeinschaftsschulen.
Die beiden Schularten sind gleichwertig, haben jedoch unterschiedliche Bildungsaufträge und unterschiedliche pädagogische Konzepte.

Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden am Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 von den Förderzentren über die Regelungen zum bevorstehenden Schulwechsel
informiert sowie über die in Frage kommenden Schulen oder Förderzentren.

Junge Schülerin lächt im Unterricht nach hinten
stock.adobe.com - spass

Beratungsangebote der Schulen

Schulen und Lehrkräfte unterstützen die Eltern bei der Entscheidung. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Jahrgangsstufe erhalten alle Eltern eine schriftliche Schulübergangsempfehlung
zum Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule oder zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Auf der Basis der Schulübergangsempfehlung wird dann ein ausführliches und
verpflichtendes Beratungsgespräch an der Grundschule geführt. Darin werden die Lehrkräfte mit Ihnen über die weitere schulische Laufbahn Ihres Kindes sprechen und Ihnen erklären, warum eine Empfehlung für
eine bestimmte Schulart ausgesprochen worden ist.

Wenn Eltern gegen den Rat der Grundschule, ihr Kind ausschließlich an einer Gemeinschaftsschule anzumelden, es dennoch am Gymnasium anmelden wollen, sind sie verpflichtet, sich an dem aufnehmenden
Gymnasium beraten zu lassen.

Schritte bis zum Wechsel

Bis zum 16. Februar 2024 finden in den weiterführenden Schulen Informationsveranstaltungen statt. Hier stellen sich die Schulen mit ihren spezifischen Zielen,Anforderungen und Arbeitsweisen vor. Die weiterführenden Schulen bieten den Eltern auf Wunsch eine individuelle Beratung bis zum 16. Februar 2024 an. Gymnasien führen verpflichtende Beratungsgespräche mit Eltern, die ihr Kind trotz anderslautender Empfehlung an einem Gymnasium anmelden möchten.

Im Zeitraum vom 19. Februar bis zum 28. Februar 2024 melden die Eltern ihr Kind bei der weiterführenden Schule an. Eltern reichen mit der Anmeldung an der weiterführenden Schule das Halbjahreszeugnis
der 4. Jahrgangsstufe ein.Falls an der Grundschule ein Lernplan erstellt wurde, gehört auch dieser zu den Anmeldeunterlagen.

Informationen auf einen Blick

In der Broschüre "Welche Schule für mein Kind" sind alle Informationen nachzulesen. Die Broschüre liegt in folgenden Fassung vor:
deutscher Sprache mehr lesen
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englischer Sprache mehr lesen
türkischer Sprache mehr lesen
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