Die Novellierung stärke Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Hochschulen und trage dazu bei, exzellente Köpfe für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zu gewinnen und zugleich würden die Zukunftsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit – einschließlich Bildung für nachhaltige Entwicklung verankert. Prien: „Außerdem sorgen wir für eine weitere Verbesserung der Studienbedingungen, um als Studienort für Nachwuchskräfte aus dem In- und Ausland noch attraktiver zu werden.“
Wichtige Änderungen
Die wichtigsten Änderungen des novellierten Hochschulgesetzes sind:
Die Innovationsklausel zur zeitlich befristeten Erprobung neuartiger und weiterentwickelter Hochschulstrukturen. Damit erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, Innovation nicht nur in Forschung und Lehre, sondern auch in der Hochschule und ihren Strukturen selbst zu erproben.
Die Optionsklausel ermöglicht es Hochschulen, die dies mit qualifizierter Zustimmung ihrer Gremien wollen, mehr Eigenverantwortung in den Bereichen Bau, Personal und Haushaltsführung.
Die Ausschreibung von echten Tenure-Track-Professuren. Ähnlich wie bei der Juniorprofessur wird die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler zwar zunächst von einer Universität befristet eingestellt, erhält aber – nach erfolgreicher Bewährungsphase – unmittelbar im Anschluss eine dauerhafte Professur. Der wissenschaftliche Nachwuchs gewinnt dadurch mehr Planungssicherheit.
Die Hochschulen können künftig herausragend geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf eine Professur auch dann in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen, wenn sie die Altersgrenze nach § 48 Absatz 1 LHO bereits erreicht haben. Zur Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Besetzung von Professuren kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden.
Die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen werden sich künftig auch mit den Themenbereichen Digitalisierung einschließlich IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit befassen sowie Aussagen zur baulichen Entwicklungs- und Flächenbedarfsplanung treffen. Letzteres ist notwendige Grundlage für eine strategische sowie mittel- und langfristige Investitionsplanung im Hochschulbau.
Die Bedeutung des Technologie- und Wissenstransfers und die Unternehmensgründung aus den Hochschulen heraus wird gestärkt unter anderem mit der Einführung eines Gründungssemesters für Studierende, der Unterstützung von Ausgründungen befristet beschäftigter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Verfahrenserleichterungen für Minderheitsbeteiligungen von Hochschulen an Ausgründungen.
Die Digitalisierung wird weiter vorangetrieben und als Querschnittsthema in der Lehre verankert. Digitale Beschlussfassungen und Abstimmungen werden ermöglicht und Regelungen zu digitalen Sitzungen, zu Wahlen und zu elektronischen Prüfungen getroffen.
Es wird eine Allianz für Lehrkräftebildung gebildet.
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