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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Auslandsdienstreisen – A1-Bescheinigungen

Letzte Aktualisierung: 01.09.2023

Gemäß geltendem EU-Recht benötigen Tarifbeschäftigte und gleichgestellte Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte für dienstliche Aufenthalte (Auslandsentsendungen, Auslandsdienstreisen)
in EU-Mitgliedsstaaten und in EFTA-Staaten eine A1-Bescheinigung.
Die A1-Bescheinigung verhindert, dass neben der Sozialversicherungspflicht in Deutschland beim Arbeiten in einem anderen EU-Staat sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz die dortigen Sozialabgaben zu leisten sind. Entsandte Beschäftigte müssen im Beschäftigungsland mit der A1-Bescheinigung nachweisen, dass die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten.

Schreiben des Finanzministeriums vom 11. Juni 2021.

Auslandsdienstreisen – A1-Bescheinigungen (PDF, 388KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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