Die Führung ausländischer Grade bedurfte in der Vergangenheit der Zustimmung des damaligen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Die Zustimmung des Ministeriums war notwendig, um zum einen die Einheitlichkeit bei der Führung ausländischer akademischer Grade auf Visitenkarten, Briefköpfen sowie auf Schreiben mit Außenwirkung zu gewährleisten, andererseits um einen Missbrauch durch nicht authentische bzw. käuflich erworbene Diplome im Rahmen der Antragstellung bereits im Vorfeld zu unterbinden.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Die Führung ausländischer akademischer Grade in Schleswig-Holstein (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)