Anlässlich des am 1. Juni 2026 gefällten Urteils des Amtsgerichts Flensburg äußert sich Dr. Gerhard Ulrich, Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, wie folgt:
„Als Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus des Landes Schleswig-Holstein begrüße ich ausdrücklich das am 1. Juni gefällte Urteil des Amtsgerichts Flensburg. Dieses Urteil ist ein starkes und notwendiges rechtsstaatliches Zeichen: Antisemitismus und Volksverhetzung sind keine freie Meinungsäußerung.
Der antisemitische Aushang im September 2025 hat viele Menschen erschüttert. Dass mehrere Personen Anzeige erstattet haben, war ein wichtiger Akt der Zivilcourage. Gerade vor dem Hintergrund des in der vergangenen Woche vorgestellten LIDA-Monitorings möchte ich unterstreichen: Wo Prävention und Aufklärung nicht ausreichen, braucht es eine starke und konsequente Justiz."
Verantwortlich für diesen Pressetext: Wilko Huper | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de