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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Bildungsministerin Stenke im Landtag:

„Der Direkteinstieg schafft einenzusätzlichen Weg in den Lehrkräfteberuf – mit verbindlicher Qualifizierung“

Letzte Aktualisierung: 07.05.2026

KIEL. Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke hat heute (7. Mai) im Landtag den Entwurf zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vorgestellt. Ziel sei es, dem Lehrkräftebedarf im Land besser zu begegnen und zugleich die Qualität der Lehrkräftebildung nachhaltig zu sichern.

Ein zentraler Baustein ist die geplante Rechtsgrundlage für den Direkteinstieg in das Lehramt an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen.„Wir wollen für alle Regionen qualifizierte Lehrkräfte gewinnen und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung absichern“, betonte Stenke. Der Direkteinstieg sei dabei ausdrücklich eine nachrangige Möglichkeit: Er komme nur dann zum Tragen, wenn eine freie Stelle nicht mit einer ausgebildeten Lehrkraft oder über den Seiteneinstieg besetzt werden könne.

Die Qualifizierung im Direkteinstieg ist auf fünf Jahre angelegt. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich am Vorbereitungsdienst und sollen verbindlich in einer Landesverordnung zur Lehrkräftequalifizierung geregelt werden. Einen schulischen Einsatz ohne vorherige Qualifizierung werde es nicht geben. Direkteinsteigende werden unter anderem durch erfahrene Studienleitungen, zertifizierte Ausbildungslehrkräfte, spezielle Veranstaltungen in den ersten sechs Monaten sowie Ausbildungsberatung und Coaching begleitet.

Alle Seiten- und Direkteinsteigende sollen künftig eine Ausbildungsphase und eine Bewährungsphase durchlaufen, bevor sie ihre Qualifizierung abschließen. Eine Anregung aus der Anhörung will das Bildungsministerium aufgreifen: Direkteinsteigende und Seiteneinsteigende sollen bereits in der Bewährungsphase Zugang zu Fortbildungsangeboten des IQSH beziehungsweise des SHIBB erhalten können.

Die Besoldung nach A 12 trage der geringeren Eingangsqualifizierung Rechnung und stelle zugleich sicher, dass der Direkteinstieg nicht attraktiver werde als die grundständige Lehrkräftebildung. Ein späterer Übergang in das reguläre Lehramt bleibe möglich.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem drei Schulentwicklungstage gesetzlich festgeschrieben. Sie seien ein wichtiger Bestandteil der Fortbildung und sollen dazu beitragen, die Unterrichtsqualität fortlaufend zu verbessern.

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben im Bildungsbereich zu begegnen. Mit verbindlicher Qualifizierung, Begleitung und Fortbildung schaffen wir klare Standards für einen zusätzlichen Weg in den Lehrkräfteberuf“, sagte Bildungsministerin Stenke.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Wilko Huper | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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