KIEL. Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für viele Jugendliche ein großer Schritt. Die Schule bereitet darauf mit vielen Angeboten zur beruflichen Orientierung vor und hat Partner wie die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit der Regionaldirektion Nord. Das Bildungsministerium und die Bundesagentur setzen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort. Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke und Markus Biercher, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, haben heute (2. April) in Kiel eine aktualisierte „Landesvereinbarung Schule-Berufsberatung“ verlängert. Sie nimmt Bezug auf einen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der sich durch Digitalisierung und demografischen Wandel verändert.
Ministerin Stenke: „Die Jugendlichen haben Fragen, wenn sie von der Schule in eine Ausbildung wechseln. Wir wollen ihnen diese Fragen beantworten und begleiten sie in dieser Phase. Deshalb gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen für Berufliche Orientierung an den Schulen und den Expertinnen und Experten der Berufsagentur. Gemeinsam zeigen sie Perspektiven in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt auf.“
Auch Markus Biercher, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, betonte die Bedeutung klarer Strukturen und verbindlicher Absprachen in der Zusammenarbeit: „Die Berufliche Orientierung hat durch die veränderten Anforderungen am Ausbildungsmarkt weiter an Bedeutung gewonnen. Mit der aktualisierten Vereinbarung schaffen wir verbindliche Strukturen in der Zusammenarbeit: Jahresplanungen werden gemeinsam abgestimmt, feste Austauschformate etabliert und alle Beteiligten eng eingebunden. So können wir die Umsetzung kontinuierlich nachhalten und die Qualität der Zusammenarbeit gezielt weiterentwickeln. Damit stellen wir sicher, dass junge Menschen frühzeitig die Unterstützung erhalten, die sie für ihren erfolgreichen Übergang in Ausbildung und Beruf benötigen.“
Mit Blick auf die praktische Umsetzung verwies Biercher zudem auf die „Woche des Praktikums“, die in diesem Jahr bundesweit vom 18. bis 22. Mai stattfindet: „Praktika sind ein zentraler Baustein der Beruflichen Orientierung. Sie ermöglichen Jugendlichen frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt und stärken zugleich die duale Ausbildung. Solche Formate helfen, fundierte Berufsentscheidungen zu treffen.“
Die aktualisierte Vereinbarung betont die Eigenverantwortung und -initiative der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern in dem Prozess der Kooperation von Schule und Berufsberatung bzw. Reha-Beratung, eine höhere Verbindlichkeit einzelner Angebote und eine stärkere Berücksichtigung der Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Ausgewählte Punkte der Zusammenarbeit sind:
- Die an der Schule mit der Koordinierung der Beruflichen Orientierung beauftragte Lehrkraft (BO-Beauftragte/BO-Beauftragter) und die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit stimmen sich eng miteinander ab.
- Die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit stimmt die Jahresarbeitsplanung zu den Angeboten mit der Schule ab. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten verbindlich. Einmal pro Halbjahr findet ein Austauschgespräch zwischen den Beteiligten statt. Neben den BO-Beauftragten und der Beratungsfachkraft werden nach Möglichkeit auch weitere am schulischen BO-Prozess beteiligte pädagogische Fachkräfte einbezogen.
- Die Berufsberatung bietet folgende Dienstleistungen an:
Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler: 90 Minuten am Stück oder zweimal 45 Minuten pro Klasse und Jahrgang. Die Orientierungsangebote beginnen an den Gemeinschaftsschulen in Jahrgangsstufe 8, an den Gymnasien in Jahrgangsstufe 9.
Orientierungs-/Informationsangebot für Eltern: an den Gemeinschaftsschulen wird einmal jährlich allen Eltern aus den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 das Angebot unterbreitet, an einem Informationselternabend teilzunehmen.
In der Oberstufe der Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen wird allen Eltern in Jahrgangsstufe 10, im E-Jahrgang, in Q1 und Q2 einmal jährlich, ggf. klassen- und/oder jahrgangsübergreifend, ein Informationselternabend angeboten.
An Förderzentren mit eigenen Abgangsklassen werden die Eltern einmal jährlich über geeignete Formate (z. B. Elternabende) seitens der Reha-Beratung informiert. Es wird in der Schulzeit mindestens alle 14 Tage ein Beratungsangebot geben. - Die Beratungsfachkraft wird im Kollegium vorgestellt und neuen Lehrkräften bekannt gemacht. Die Schule kann der Beratungsfachkraft die Möglichkeit einräumen, im Rahmen von Lehrkräftekonferenzen oder anderen geeigneten Formaten über Fördermöglichkeiten und Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit zu informieren. Sofern eine Schul-Homepage vorhanden ist, wird der Beratungsfachkraft eine Präsenz auf dieser angeboten.
- Jugendberufsagenturen bzw. entsprechende Kooperationspartner in der Region werden in die Zusammenarbeit eingebunden.
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