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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Übergang von der Kita zur Schule verbessern mit dem Programm „Entwicklungsfokus Viereinhalb“ (EVi):

Land bringt verbindliche Kompetenzchecks und Förderung von Kindern mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache, Soziales, Naturwissenschaften und Motorik auf den Weg

Letzte Aktualisierung: 01.04.2026

KIEL. Die Kompetenzen von angehenden Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein sollen künftig frühzeitig verbindlich erfasst und bei Bedarf gefördert werden. Die entsprechenden Änderungen im Schulgesetz und im Kita-Gesetz des Landes hat Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke jetzt im Kabinett vorgestellt. Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen nehmen dabei die sprachlichen Kompetenzen von Kindern künftig gemeinsam in den Blick.

Geplant ist, ab dem Jahr 2028 die sprachlichen Fähigkeiten von allen Kindern in Schleswig-Holstein verbindlich zu erfassen, die 2029/30 eingeschult werden. Dies geschieht in einem ersten Schritt bereits in der Kita und daran anschließend auch in der Schule. Wird insgesamt ein besonderer Förderbedarf festgestellt, folgt eine ebenfalls verpflichtende Sprachförderung, die im Schuljahr vor Beginn der Einschulung stattfindet. In den Kitas finden darüber hinaus ab dem Kita-Jahr 2027/28 verbindliche Kompetenzchecks unter anderem in den Bereichen Soziales, Naturwissenschaften und Motorik statt, die bei Bedarf eine alltagsintegrierte Förderung in den Kitas nach sich ziehen. Das Land geht mit diesen Maßnahmen den nächsten Schritt bei der Umsetzung des Programms „Entwicklungsfokus Viereinhalb (EVi)“. 

Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke sagte heute (1. April): „Wir werden 2028 die Erprobungsphase verlassen und gehen in die Verbindlichkeit. EVi wird der neue Standard in der vorschulischen Sprachstandserhebung und Sprachförderung. Das gilt für alle Kinder und ist unabhängig davon, ob sie eine Kindertageseinrichtung besuchen. Jede Stunde mehr an Förderung verbessert die sprachlichen Kompetenzen und trägt dazu bei, dass die Kinder sich am Unterricht in der Grundschule beteiligen können. Das schafft positive Lernerlebnisse und Lernerfolge. Und das ist die Voraussetzung, damit mehr Schülerinnen und Schüler die Standards in Lesen und Schreiben in der Grundschule erreichen. Damit sichern wir langfristig den Bildungserfolg aller Kinder.“ 

Kita-Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen als Landesregierung alle Kinder schon im Kita-Alter erreichen, um ihnen möglichst gute Startchancen zu ermöglichen. Deshalb haben wir vor kurzem erst ,Kita für Alle’ auf den Weg gebracht. Das Programm soll vor allem benachteiligte Kinder erreichen, die noch nicht in der Kita sind. Alle Kinder sollen frühkindliche Bildung erfahren. Mit dem Programm EVi gehen wir bald flächendeckend weiter in Richtung Bildungs- und Chancengerechtigkeit, denn wir wollen Kindern die Fördermöglichkeiten in Kita und Schule ermöglichen, die sie für einen guten Start in die Schule brauchen. Deshalb wollen wir künftig in enger Abstimmung zwischen Kitas und Schule ihre Kompetenzen in verschiedenen Bereichen systematisch erfassen und bei Bedarf eine ganz gezielte zusätzliche Förderung vereinbaren. Bislang tun wir das modellhaft und ab dem Kindergartenjahr 2027/28 flächendeckend. Wir ändern dafür das Kita-Gesetz. Das ist ein Riesenschritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit für Schleswig-Holstein.“

Änderungen im Schulgesetz

Die Pflicht zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung betrifft landesweit erstmals diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2029/30 eingeschult werden. Sie werden in der ersten Hälfte des Jahres 2028, also im Alter von viereinhalb Jahren, von der Grundschule eingeladen. Bei Bedarf folgt eine ebenfalls verpflichtende schulische Sprachförderung, die vor Aufnahme des Schulbesuchs stattfindet. Die Änderung sieht die folgenden Punkte vor: 

  • Die Grundschule stellt in Vorbereitung des Schulbesuchs frühzeitig – also rund eineinhalb Jahre vor Aufnahme des Schulbesuchs – fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. 
  • Die Teilnahme an dieser Sprachstandsfeststellung durch die Grundschule ist für alle Schülerinnen und Schüler eine gesetzliche Pflicht. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass das Kind an der Feststellung des Sprachstandes teilnimmt und eine gegebenenfalls ausgesprochene Verpflichtung zur Teilnahme an der schulischen Sprachförderung erfüllt. 
  • Im Blick sind dabei auch besonders diejenigen Kinder (circa 10 Prozent eines Jahrgangs), die vor Schuleintritt keine Kindertageseinrichtung besuchen und somit nicht an einer dortigen alltagsintegrierten Förderung teilhaben können. 
  • Besteht ein erheblicher Unterstützungsbedarf, der nicht durch eine alltagsintegrierte Förderung in einer Kindertageseinrichtung gedeckt werden kann, erfolgt vor Eintritt in die Grundschule eine schulische Sprachförderung. 
  • Bei der Sprachstandsfeststellung wird überdies berücksichtigt, dass Sprache keine isolierte Einzelfähigkeit ist, sondern in engem Zusammenhang mit weiteren Entwicklungsbereichen im Vorlauf des Schulbesuchs steht, insbesondere mit sozialen, lernmethodischen und motorischen Kompetenzen. 
  • Eine von der Kindertageseinrichtung dokumentierte Einschätzung zur Entwicklung des Kindes wird von der Grundschule bei der Feststellung des Sprachstandes einbezogen werden. 

Zentrales digitales Schülerverzeichnis kommt

Mit der schulgesetzlichen Änderung wird auch die Grundlage für ein digitales Schülerverzeichnis geschaffen. Zwecke sind die Sicherstellung der Schulpflicht, der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und ggf. Sprachförderung sowie auch der Teilnahme an der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung. In diesem Schülerverzeichnis sollen die erforderlichen Daten aller Personen, die das vierte Lebensjahr vollendet haben und die mindestens einer der vorgenannten Pflichten unterliegen, sowie ihrer Eltern verarbeitet werden.

Das Ziel ist es, Daten sämtlicher Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter und in der vorhergehenden Vorbereitungsphase des Schulbesuchs sowie aller Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen auch über die gesetzliche Schulpflicht hinaus zu erfassen, um einen nahtlosen Übergang in den Schulbereich und während des gesamten schulischen Bildungsgangs zu gewährleisten.

Änderungen im Kita-Gesetz

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/28 wird die Teilnahme an EVi für alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindliche Fördervoraussetzung. Zu diesem Zweck erfassen die Kindertageseinrichtungen den Entwicklungsstand der viereinhalbjährigen Kinder in überfachlichen Kompetenzen (u. a. soziale Kompetenz, Ich-Kompetenz), im Bereich Körper und Motorik, in Musik, Kunst und Naturwissenschaft, in der Mathematik sowie im Sprachbereich. Sofern eine Einwilligung der Eltern vorliegt, werden die Ergebnisse, die für den Spracherwerb relevant sind, an die jeweiligen Grundschulen übermittelt, damit diese bei der Sprachstandsfeststellung berücksichtigt werden können. Sollte in den Bereichen jenseits der Sprache ein zusätzlicher Förderbedarf bestehen, wird dies alltagsintegriert im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung in den Kitas selbst geleistet.

Nächste Schritte

Die Schul- und Kitagesetz-Änderung befinden sich jetzt in der Verbändeanhörung. Nach Abschluss und Auswertung der Anhörung wird nach einer erneuten Kabinettsbefassung der Regierungsentwurf dem Landtag für das weitere Gesetzgebungsverfahren übermittelt. Geplant ist, dass die Änderungen gestaffelt ab Anfang 2027 in Kraft treten. 

Das Programm EVi – vier Schritte bis 2029/30

I. Phase:
Im Schuljahr 2025/26 haben zehn Grundschulen und elf kooperierende Kitas teilgenommen.

II. Phase:
Im Frühjahr 2026 startet die zweite Phase des Programms mit der Kompetenzerfassung an 54 Kitas und 38 kooperierenden Grundschulen. 

III. Phase:
Alle Startchancen-Grundschulen und kooperierenden Kitas nehmen teil. 

IV. Phase:
Ab 2028/29 wird EVi landesweit verbindlich.  

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Beate Hinse | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

Patrick Tiede I Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de

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