KIEL. Ministerin Dr. Dorit Stenke erklärte heute (25. Februar) im Landtag, dass das Wissenschaftsministerium kurz vor der Fertigstellung eines umfassenden Referentenentwurfs zur Novellierung des Stiftungs- und Hochschulgesetzes stehe. Ziel sei, den gesetzlichen Rahmen für die Hochschulen bestmöglich weiterzuentwickeln, um ihre Autonomie zu fördern und ihnen eine optimale gesetzliche Grundlage zu geben.
Die Ministerin rief anlässlich des zum Thema vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zur gemeinsamen Beratung im Bildungsausschuss auf: "Gerade in Zeiten eines verschärften nationalen und internationalen Wettbewerbs um kluge Köpfe und innovative Ideen braucht unser Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein klare, moderne und verlässliche Regeln. Es muss dabei um konkrete Verbesserungen für Studierende, Lehrende und Forschende gehen – und damit um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."
Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte laut der Ministerin zwar diskutierenswerte Ansätze, doch einige Vorschläge könnten nicht umgesetzt werden. Als Beispiel nannte sie die geplante Öffnungsklausel im Hochschulbau. Diese könnte zu umsatzsteuerpflichtigen Leistungen führen. "Wir müssen auch bei diesen Vorschriften darauf achten, innerhalb der rechtlichen Systematik zu bleiben. Daher können wir keine Umsetzung einer Öffnungsklausel vornehmen"
, erklärte Dr. Stenke.
Die Ministerin wies zudem darauf hin, dass im Hochschulgesetz des Landes keine Zivilklausel verankert sei. Ob das vorgeschlagene Verbot einer Zivilklausel eine notwendige Maßnahme sei, könne man weiter beraten. Zum Schutz vor Antisemitismus betonte die Ministerin: "Wir nehmen Antisemitismus sehr ernst und gehen entschlossen dagegen vor."
Schleswig-Holstein verfüge bereits über etablierte Antidiskriminierungsstrukturen und zentrale Meldewege. Aktuell werde zudem die Stelle einer Vertrauensanwältin oder eines Vertrauensanwalts eingerichtet, um Betroffene zu beraten.
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