KIEL. Das Kulturministerium ruft seit heute (19. Dezember) zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Transformationen in der Kulturszene Schleswig-Holsteins auf.
Damit unterstützt das Land Kultureinrichtungen sowie Kulturakteurinnen und -akteure, die Veränderungsprozesse angehen, kreative Antworten auf aktuelle Herausforderungen entwickeln und kulturelle Angebote für alle ermöglichen wollen. Mit Blick auf die kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein und die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse werden Projekte gefördert, die innovative Ideen, neue Konzepte und tragfähige Kooperationen entwickeln, um Kulturangebote zukunftsfähig aufzustellen. „Transformation“ umfasst dabei unter anderem strukturelle Weiterentwicklung, inklusive Zugänge zur Kultur, ökologische Nachhaltigkeit, neue Formen der Publikumsbeteiligung sowie die Stärkung kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen. Besonders berücksichtigt werden Vorhaben zur strukturellen Stärkung und Vernetzung der Kultur in ländlichen Räumen. Auch Mittel, die im Rahmen der Veränderungsprozesse nachweislich zur Ermöglichung von mehr Teilhabe eingesetzt werden – etwa für Gebärdensprachdolmetschende, Leitsysteme oder Kinderbetreuung – gelten ausdrücklich als förderfähig.
Die Projekte sollten sich an den Kulturpolitischen Leitlinien orientieren.
Projektanträge können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Die Projektlaufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2026. In begründeten Fällen kann sie auch mehrjährig sein. Eine Beratung vor der Antragstellung wird empfohlen. weitere Informationen unter mehr lesen
Eine digitale Info-Veranstaltung findet am 22. Januar 2026, 16–17 Uhr, statt. Anmeldung und Beratung unter E-Mail:
kulturfoerderung@bimi.landsh.de
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