KIEL. Das Land und die neun staatlichen Hochschulen legen in Ziel- und Leistungsvereinbarungen fest, wie sich die einzelnen Hochschulen und das schleswig-holsteinische Hochschulsystem insgesamt aufstellen. Dazu gehört auch die finanzielle Ausstattung der Hochschulen. Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke und die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen haben am gestrigen Abend (10. Dezember) in Kiel die Vereinbarungen für die Jahre 2026 bis 2029 unterzeichnet. „Es ist uns gelungen, den Hochschulen auch in Zeiten der Konsolidierung über mehrere Jahre eine verlässliche Finanzierung zu bieten. Das ist die gute Nachricht für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein“
, betonte die Ministerin. Außerdem sei das Finanzierungsmodell verantwortungsvoll weiterentwickelt worden. Die Vereinbarung setze auch inhaltlich einen anderen Akzent als bisher, so die Ministerin. Unter der Überschrift „Entbürokratisierung“
werde zukünftig über strategische Ziele gesteuert und nicht mehr über kleinteilige Maßnahmen. „Das stärkt die Hochschulautonomie und damit die Freiheit von Forschung und Lehre.“
Sie dankte den Präsidien der Hochschulen für die intensiven und vertrauensvollen Verhandlungen. „Mit den neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen wir fest, wohin wir uns entwickeln wollen: hin zu exzellenter Lehre und Forschung, hin zu nachhaltigen Strukturen, Transfer und Innovation sowie hin zu gesellschaftlicher Verantwortung.“
Zu den abgeschlossenen Verhandlungen sagte Prof. Dr. Christensen als Vorsitzender der Landeshochschulkonferenz (LHK): „Wir freuen uns, dass die Verhandlungen nun nach so langer Zeit abgeschlossen sind. Damit haben die Hochschulen eine verlässliche Planungsgrundlage bis 2029.“
Wesentliche Inhalte:
- Die Struktur des Finanzierungssystems wird erheblich vereinfacht. Bisher haben sich die Globalzuweisungen der Hochschulen aus sechs Teilbudgets zusammengesetzt (Basisbudget, Profilbudget, Strategiebudget, Inflationsausgleich, Strukturausgleich sowie Ausgleich der Besoldungs- und Tarifsteigerungen). Dies wird auf drei Budgets reduziert (Grundbudget, Leistungsbudget und Ausgleich der Besoldungs- und Tarifsteigerungen).
- Bei den inhaltlichen Zielen sind auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Hochschulsystem und die Interessen der Hochschulen mit eingeflossen. Das betrifft eine bessere Struktur von Kooperationen und institutionelle Vernetzung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschung und die Förderung der Vernetzung sowie die Verankerung der Leistungsdimension Transfer in den Hochschulen.
- Die Landesregierung übernimmt die weiterhin die Besoldungs- und Tarifsteigerungen.
Das Grundbudget wird ergänzt um Schwerpunktmittel wie beispielsweise: Exzellenz: Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU): Mittel für Exzellenzcluster und Anträge für die Exzellenzuniversität im Umfang von 1.500.000 € p. a.
Studium und Lehre:
Hochschule Flensburg (HSF): Mittel für den Pflegestudiengang mit einem Betrag von 160.000 € p. a. Hochschule für Angewandte Wissenschaft Kiel, CAU und Fachhochschule Westküste (FHW) erhalten Mittel für die Einrichtung und Anpassung batteriebezogener Studiengänge (zusammen ca. 8,2 Mio. €) Technische Hochschule Lübeck erhält Mittel für die Einrichtung eines Masterstudiengangs Nachhaltige Gebäudetechnik im Umfang von 1.000.000 € FHW erhält Mittel für die Einrichtung eines Studiengangs Soziale Arbeit in Höhe von etwa 824.000 €
Lehrkräftebildung:
Für die Jahre 2022 bis 2027 haben die lehrkräftebildenden Hochschulen zur Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Allianz für Lehrkräftebildung 16 Mio.€ erhalten. Für die Fortsetzung der Allianz-Finanzierung ist ab 2027 ein jährliches Budget von 3,5 Mio.€ vorgesehen. Die angespannte Haushaltslage hat zur Folge, dass die Globalzuweisungen 2026 einmalig um 7,2 Millionen Euro gekürzt werden. Dies wird durch die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags kompensiert.
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