KIEL. Der individuelle Umgang mit Neurodivergenzen ist ein fester Bestandteil der inklusiven Bildung in Schleswig-Holstein. "Neurodivergenz beschreibt unterschiedliche Arten, wie Menschen wahrnehmen, lernen und Informationen verarbeiten. Entscheidend ist, unterschiedliche Lern- und Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen – ohne zu stigmatisieren"
, betonte Bildungsministerin Dorit Stenke heute (11. Dezember) im Landtag.
Grundlage sind der landesweite Inklusionsbericht von 2023 sowie der Bericht zur Situation von Schülerinnen und Schülern mit Neurodivergenzen, den das Bildungsministerium im Juli 2025 vorgelegt hat. Darin enthalten sind wissenschaftliche Erkenntnisse, Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, Maßnahmen zur Lehrkräftefortbildung sowie Beratungsangebote.
Zur frühen Erkennung von Unterstützungsbedarfen dienen Verfahren wie EVi zur Sprachförderung sowie LeA.SH zum Schuleingang. Ziel ist es, unterschiedliche Lern- und Entwicklungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und passgenau zu fördern. Landesweit etabliert sind zudem Regelungen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz.
Fortbildungen für Lehrkräfte, Schulbegleitungen, Schulsozialarbeit und Eltern bietet das IQSH über die Beratungsstelle Inklusive Schule sowie spezielle Angebote etwa zu Autismus, ADHS und Dyslexie an. Auch geeignete Lernumgebungen wie Rückzugsorte und Ruheräume spielen eine wichtige Rolle und können im Rahmen des Ganztagsausbaus weiter gestärkt werden. "So schaffen wir die Voraussetzungen, damit alle Kinder bestmöglich lernen können"
, betonte Bildungsministerin Stenke.
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