KIEL. Die Landesregierung bringt eine Novelle des Hochschulgesetzes (HSG) auf den Weg, um die Hochschulen in Schleswig-Holstein zukunftsfest aufzustellen. Ziele seien mehr Planungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und moderne rechtliche Rahmenbedingungen für Studium, Lehre und Forschung, erklärte Wissenschaftsministerin Dorit Stenke heute (11. Dezember) im Landtag.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage leisten die Hochschulen strukturelle Konsolidierungsbeiträge. Diese werden durch die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags von 60 Euro pro Semester ausgeglichen. Zur Entlastung von Studierenden in finanziellen Notlagen ist die Einrichtung eines Härtefallfonds beim Studentenwerk vorgesehen. Weitere Änderungen betreffen die Vereinfachung von Berufungsverfahren, die Streichung der maximalen Vertragslaufzeit für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie die rechtliche Absicherung digitaler und hybrider Sitzungen im Studentenwerksgesetz. Zusätzlich sieht die Novelle Eignungsprüfungen für den Masterstudiengang Architektur vor, erweitert die Kooperationsmöglichkeiten der Hochschulen, passt das Hochschulzulassungsrecht an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an und regelt die vollständige Integration der Servicestern Nord in das UKSH bis Ende 2027. „Die Novelle ebnet den Weg für eine sichere, planbare und leistungsstarke Weiterentwicklung unserer Hochschulen“
, betonte Wissenschaftsministerin Dorit Stenke.
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