Navigation und Service

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Oberstufen-Verordnung: Verbandsanhörung startet

Land setzt KMK-Vorgaben und Ergebnisse der Evaluation zur Oberstufenreform um

Letzte Aktualisierung: 17.10.2025

KIEL. Das Bildungsministerium hat heute (17. Oktober) die Verbandsanhörung zur Anpassung der „Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung (OAPVO)“ eingeleitet. Damit startet das Beteiligungsverfahren, in dem Verbände, Schüler- und Lehrervertretungen sowie weitere Institutionen angehört werden. Ziel der Oberstufenreform ist es, eine bessere Vergleichbarkeit der Abiturabschlüsse zwischen den Ländern ab dem Schuljahr 2026/27 sicherzustellen und die Vorgaben eines gemeinsamen Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) umzusetzen.

„Unser Ziel ist eine Oberstufe, die vergleichbare Standards mit anderen Ländern bietet – ohne Vielfalt, Qualität oder Wahlfreiheit einzuschränken. Wir schaffen damit Verlässlichkeit für Schulen, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler“, sagte Bildungsministerin Dorit Stenke in Kiel. Zugleich berücksichtige die aktuelle Anpassung auch die Beschlüsse der Landesregierung zur Konsolidierung des Haushaltes 2025. Die Ergebnisse der Verbändeanhörung fließen in die endgültige Fassung der Verordnung ein. Sie soll 1. August 2026 in Kraft treten.

Bereits im Februar 2025 wurde die OAPVO aktualisiert: Schülerinnen und Schüler belegen zwei statt drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau – eine Entlastung, die seit dem Schuljahr 2025/26 greift. Nun folgt eine erforderliche Anpassung des Unterrichtsvolumens von 93 auf 89 Jahreswochenstunden, um die durch die KMK vereinbarte Vorgabe von 89 Jahreswochenstunden zu erreichen:

  • In der Qualifikationsphase 1 (Jahrgangsstufe 12) gab es bisher eine parallele Belegpflicht für einen Halbjahreskurs in Geographie und Wirtschaft/Politik. Nun muss nur noch eins der beiden Fächer belegt werden. Dies führt zur Vorverlegung des Wirtschaftspraktikums von der zwölften Jahrgangsstufe in die elfte. Das Wirtschaftspraktikum dient weiterhin zur Auseinandersetzung mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhängen. Neben Unternehmen kann es auch in Behörden und sozialen Einrichtungen durchgeführt werden und ist ein wichtiger Baustein in der Beruflichen Orientierung.

  • In der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) wird der Unterricht in Geschichte, Philosophie/Religion sowie in der weiteren Fremdsprache jeweils um eine Wochenstunde angepasst.

  • Französisch sowie neu beginnende Fremdsprachen bleiben hiervon ausgenommen.

Die breite Fächerauswahl in der Oberstufe bleibt auch nach der Anpassung der OAPVO erhalten. Alle betroffenen Fächer können weiterhin in der Qualifikationsphase belegt und als Abiturprüfungsfach gewählt werden. Die Veränderungen berücksichtigen zudem Erkenntnisse der Evaluation der Oberstufenverordnung aus dem Jahr 2020.

Begleitend zur Anpassung werden auch organisatorische Regelungen modernisiert. So können künftig selten nachgefragte Profile in Kooperation mehrerer Schulen angeboten werden und bei den mündlichen Abiturprüfungen werden Beteiligung und Zuständigkeit bei der Bewertung einheitlich geregelt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Wilko Huper | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de |

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur