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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Land Schleswig-Holstein investiert in Kultur: Antragsstellung für vier Kulturknotenpunkte in ländlichen Regionen jetzt möglich

Letzte Aktualisierung: 01.10.2025

KIEL. Das Land Schleswig-Holstein setzt ein starkes Zeichen für die Kulturförderung und schreibt die Einrichtung von vier Kulturknotenpunkten für die Jahre 2026 bis 2030 neu aus. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und Teilhabe in ländlichen Regionen zu stärken und die regionale Kulturszene sichtbarer zu machen. Mit einer jährlichen Förderung von jeweils bis zu 40.000 Euro für Personal- und Sachkosten stärkt die Landesregierung gezielt die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Regionen. Insgesamt stellt das Land dafür bis zu 800.000 Euro über fünf Jahre bereit.

Kulturministerin Dorit Stenke betont: „Diese Förderung ist eine Investition in die Zukunft unserer ländlichen Räume – sie schafft Vernetzung und macht Kultur für alle erlebbar. Wir wollen, dass jede Region Schleswig-Holsteins von einer lebendigen Kulturszene profitiert.

Kulturknotenpunkte sind professionelle Netzwerkstellen, die Kultureinrichtungen, ehrenamtlich Engagierte, Kommunen und Kulturförderer vernetzen, Kooperationen initiieren und für eine sichtbare und lebendige Kulturlandschaft sorgen. Als Teil eines landesweiten Verbundes von sieben Kulturknotenpunkten tragen sie dazu bei, dass Kunst und Kultur für alle zugänglich sind – unabhängig vom Wohnort.

Für 2026 bis 2030 sollen Kulturknotenpunkte in den folgenden vier Regionen eingerichtet werden:

  • Kulturknotenpunkt Nordwest (Kreis Nordfriesland und Nordschleswig)

  • Kulturknotenpunkt West (nördlicher Kreis Steinburg und Kreis Dithmarschen)

  • Kulturknotenpunkt Südwest (Kreis Pinneberg und südlicher Kreis Steinburg)

  • Kulturknotenpunkt Südost (Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn)

Interessierte Einrichtungen, die ihren Sitz in einer der vier Regionen haben, können bis zum 15. November 2025 ihre Anträge einreichen. Weitere Informationen und das Antragsformular sind unter verfügbar.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dörte de Graaf | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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