KIEL. Der Vertretungsfonds des Bildungsministeriums wird wieder aufgefüllt und ab sofort können Verträge für Vertretungslehrkräfte dort verlängert werden, wo ein Befristungsgrund wie Krankheit weiterhin vorliegt. „Die Schulleitungen können verlässlich ihr Personal für das kommende Schuljahr planen“
, sagte Bildungsministerin Dorit Stenke heute (22. Juli) in Kiel. Sie reagierte damit auf Meldungen aus 10 von 15 Kreisen und kreisfreien Städten, die ihr Budget aus dem Vertretungsfonds für schulamtsgebundene Schulen bereits ausgeschöpft haben und deshalb zunächste keine weiteren Vertretungsverträge mehr abschließen konnten. Sie kündigte ein einheitliches Regelwerk an, nach dem im Schuljahr 2025/26 die Mittel aus dem Vertretungsfonds vergeben werden. „Wir hinterfragen, wie die Mittel bisher vergeben worden sind und steuern nach. In Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht werden wir auch das Controlling der Mittel verbessern“
, betonte sie.
Insgesamt stehen in diesem Jahr im Vertretungsfonds 8,4 Millionen Euro für die allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung: 5,1 Millionen Euro für die schulamtsgebundenen Schulen (Grundschulen und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe) und 3,3 Millionen Euro für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Bei Krankheit, Dienstunfähigkeit und bei Beschäftigungsverboten bei Schwangerschaften können die Schulen schnell auf diese Mittel zugreifen, um Vertretungskräfte zu beschäftigen und die Unterrichtsversorgung zu sichern. Durch Umschichtung im Haushaltsvollzug werde der Topf des Vertretungsfonds jetzt wieder gefüllt.
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