KIEL. „Insgesamt haben wir ein erstes Paket geschnürt, das den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein langfristig stärkt“
, erklärte Wissenschaftsministerin Dorit Stenke heute (18. Juni) im Landtag. Der Landtag diskutierte Änderungen im Hochschulgesetz (HSG), im Hochschulzulassungsgesetz (HZG) und im Studentenwerksgesetz (StudWG). Eine zentrale Änderung ist der Ausbau der Finanztransparenz im Hochschulbereich. Im HSG sei künftig die Darstellung der Rücklagenentwicklung und der weiteren Finanzplanung geregelt: „Das versetzt das Land in die Lage, die Hochschulen durch künftige finanzielle Herausforderungen besser zu begleiten und zu unterstützen“
, betonte die Ministerin.
Zu der Entlastung von Hochschulen sagte Stenke: „Nach sorgfältiger Prüfung und vielen Gesprächen mit den Hochschulen und Studierenden haben wir uns für die Einführung eines moderaten Verwaltungskostenbeitrages entschieden, der direkt den Hochschulen zufließt.“
Sie wies darauf hin, dass andere Bundesländer diesen Weg längst gegangen seien, zum Teil mit wesentlich höheren Beträgen. „Damit schaffen wir einen Beitrag zur Qualität von Forschung und Lehre. Hervorragende Wissenschaft und Lehre bleibt in Schleswig-Holstein für junge Menschen weiterhin auch im Bundesvergleich kostengünstig.“
Weitere Verbesserungen beträfen die Arbeitsbedingungen, so werde die Höchst-Vertragszeit von bis zu 12 Monaten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gestrichen und eine Neuerung im Studentenwerksgesetz ermögliche künftig digitale oder hybride Gremiensitzungen und damit verbundene Wahlgänge oder Abstimmungen.
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