Navigation und Service

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Was ist neu im neuen Schuljahr?

Im Schuljahr 2024/25 treten eine Reihe von Änderungen an den Schulen in Schleswig-Holstein in Kraft.

Letzte Aktualisierung: 28.08.2024

PerspektivSchule Kurs 2034

Aus dem schleswig-holsteinischen PerspektivSchul-Programm wird „PerspektivSchule Kurs 2034. Das Startchancen-Programm in SH“. Über einen Zeitraum von zehn Jahren stehen jedes Jahr insgesamt 66 Millionen Euro für die 135 schleswig-holsteinischen Schulen im Programm zur Verfügung. Neben den bisherigen Schulen des Perspektivschul-Programmes und den „Schule Macht Stark“-Schulen, wurden 65 weitere Schulen ausgewählt, die zusätzliche finanzielle Mittel und personelle und fachliche Unterstützung bekommen. Die Auswahl der zusätzlichen Schulen erfolgte auf Basis eines neuen Sozialindex, den die Ruhr Universität Bochum neu für alle Schulen des Landes erstellt hat. Die Auswahl der Schulen, die gefördert werden, richtet sich dabei nach den besonderen Unterstützungsbedarfen, die sich aus dem Sozialindex ergeben.

Datenblatt auch an Gymnasien

Ab dem Schuljahr 2024/25 wird die systematische Nutzung von Daten durch Schulen und in der Schulaufsicht verstärkt. Im Mittelpunkt der datengestützten Qualitätsentwicklung stehen Zielvereinbarungen. Die Ziele werden aus schulischen Daten abgeleitet und in der Schulkonferenz gemeinsam vorgeschlagen. Schulaufsichten und Schulleitungen verabreden die Zielvereinbarungen. Dafür werden verbindliche Gespräche auf der Basis des Datenblatts und der erreichten Ergebnisse der Schule geführt. Das Datenblatt wird in diesem Schuljahr auch an den Gymnasien eingeführt. In den mindestens einmal jährlich stattfindenden Datenblatt-Gesprächen wird dann die Zielerreichung gemeinsam bilanziert und weitere Maßnahmen werden vereinbart.

Schülerfeedback wird Pflicht

Das Schülerfeedback wird obligatorisch. Jede Schule trifft verbindliche Absprachen für ein systematisches und anonymisiertes Schülerfeedback. Jede Lehrkraft holt mindestens einmal im Schuljahr Rückmeldungen zum eigenen Unterricht ein. Das IQSH bietet Unterstützung bei der Durchführung des Schülerfeedbacks. So stellt es über die Online-Plattform LeOniE.SH Erhebungs- und Auswertungsinstrumente zur Verfügung und bietet Leitfäden zur Vorbereitung, Organisation und Auswertung von Schülerfeedback an. An den berufsbildenden Schulen ist bereits ein Schülerfeedback auf der Grundlage der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) obligatorisch.

Lernstandserhebung 5

Um Leistungsrückstände aus der Grundschule frühzeitig zu erkennen und aufzuholen, wird ab dem Schuljahr 2024/25 verpflichtend der Lernstand in der Jahrgangsstufe 5 erhoben.

Leseband.SH und verbindliche Lesezeit

15 weitere Grundschulen starten mit dem Projekt „Leseband.SH“. Damit nehmen landesweit insgesamt 30 Grundschulen an dem Programm zur Leseförderung teil. Es läuft über vier Jahre und wird wissenschaftlich von Prof. Dr. Steffen Gailberger von der CAU begleitet. Die beteiligten Schulen planen in ihren Schultag eine verbindliche, tägliche Lesezeit von 20 Minuten ein. Gelesen wird in allen Unterrichtsfächern, Klassen und Jahrgangsstufen. Unabhängig von diesem Programm bieten viele Grundschulen bereits jetzt freiwillig ihren Schülerinnen und Schülern diese Form der Leseförderung an. Eine Handreichung, in der das Programm erläutert wird, ging an alle Grundschulen im Land. Die Schulleitungen und Lehrkräfte informieren sich über Infoveranstaltungen des IQSH. In Vorbereitung ist eine Ausweitung des wissenschaftlich begleiteten Programmes auf die Jahrgangsstufen 5. und 6.

Darüber hinaus gilt für alle Grundschulen im Land, dass eine wöchentliche Lesezeit von 200 Minuten sichergestellt wird.

Pflichtfach Informatik

Informatik wird zum Schuljahr 2024/25 als Pflichtfach in der Sek I an allen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen eingeführt. Es sind vier Stunden Informatik innerhalb der Jahrgangsstufen 7 bis 10 vorgesehen. Die Schulen entscheiden, in welchem Modell sie das Fach anbieten. Die Evaluation der Pilotphase hat dazu ergeben, dass die Variante „je zwei Jahreswochenstunden Informatik in Jahrgangsstufe 7 und 8“ bevorzugt von den Schulen gewählt wird. Unterrichtet werden die Schülerinnen und Schüler von Informatiklehrkräften. Die Zahl der Informatiklehrkräfte in Schleswig-Holstein hat sich durch eine Weiterbildungsoffensive in den vergangenen zweieinhalb Jahren fast verdoppelt. Zum Ende des Jahres 2023 gab es an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien etwa 440 Fachlehrkräfte mit dem Fach Informatik. Zurzeit sind weitere knapp 60 Lehrkräfte in einer Informatik-Weiterbildungsmaßnahme. Diese werden ab dem Schuljahr 2024/25 bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung Informatikunterricht erteilen.

Modellprojekt zu KI startet

Im neuen Schuljahr starten die ersten 10 Schulen im Rahmen des breit angelegten KI-Modellversuchs an Schulen. 56 Schulen folgen ab dem 2. Halbjahr 2024/25. Sie erproben generative Künstliche Intelligenz (KI) im Fachunterricht – mit Tools wie einem generativen Text-Chatbot oder einer generativen Bild-KI sein. Grundsätzliches Ziel ist es, Informationen über die Wirksamkeit und die Praktikabilität von KI im Unterricht und in der Unterrichtsgestaltung zu sammeln. Und mehr darüber zu erfahren, welche Erwartungen Lehrkräfte mit dem Einsatz von KI verbinden und welche Herausforderungen oder Probleme sie sehen. Zugleich wird das Projekt Hinweise darauf geben, welche Unterstützung die Lehrerinnen und Lehrer benötigen, welche zusätzlichen Qualifizierungen sinnvoll sind und ob es Änderungen bei den Prüfungsformaten geben muss. Den Pilotschulen werden unterschiedliche KI-Tools angeboten:

  • ein generativer Text-Chatbot ähnlich zu ChatGPT;
  • generative Bild-KI zum Erzeugen von Bildern. 

Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) unterstützt die Schulen mit Service-Angeboten: Online-Sprechstunde nach Schularten differenziert oder auch individuelle Unterstützung vor Ort. Das Schulprojekt wird durch die Technische Hochschule Lübeck und das IQSH begleitet und evaluiert, im Anschluss sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden. 

Neue Korrekturpraxis

Zum Schuljahresbeginn treten die überarbeiteten Fachanforderungen für das Fach Deutsch in der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Kraft. Der erläuternde Fachbrief sowie der Beurteilungsbogen zur Sprachrichtigkeit wurde am 18. Juli an die Schulen verschickt. Diese Überarbeitung ist notwendig geworden, weil die KMK-Bildungsstandards (BiSta) Deutsch für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I überarbeitet worden und im Herbst 2022 verabschiedet worden sind. Mit der Einführung der neuen Fachanforderungen ändert sich auch die Korrekturpraxis. Die Vermittlung von Rechtschreib- und Zeichensetzungskompetenz bleibt weiterhin zentral. An die Stelle des bisher üblichen einfachen Zählens von Fehlern tritt eine qualitative und individuell angemessenere Rückmeldung über Fehlerschwerpunkte und über die Systematik der Fehler anhand von Beurteilungsbögen, die den Schulen bereits zur Verfügung gestellt wurden. Es wird besser möglich sein, Schülerinnen und Schüler differenzierter im Hinblick auf ihre tatsächlich vorhandene Kompetenz im Bereich der Orthografie, Zeichensetzung und Grammatik zu beurteilen und dies mit einer differenzierteren Rückmeldung zu verbinden. 

Mehr Mitwirkung

Eltern von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf an einer Grundschule, einer Gemeinschaftsschule, einem Gymnasium oder einer berufsbildenden Schule können ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Schulelternbeirat wählen, um die spezifischen Interessen der Kinder und ihrer Eltern in den Schulelternbeirat einzubringen. Auch die Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die inklusiv beschult werden, erhielten zukünftig die Möglichkeit, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in die Klassensprecherversammlung zu wählen.

Förderung für Fahrten zu Gedenkstätten

Ab diesem Schuljahr fördert das Land Schulfahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten, die nicht durch die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) bezuschusst werden. Zu den förderfähigen Fahrten gehören: Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Schleswig-Holstein, auch wenn sie keinen Bezug zu NS-Verbrechen aufweisen, namentlich Orte und Einrichtungen mit Bezügen zur jüdischen Geschichte vor / nach der NS-Zeit (z. B. Synagogen, Friedhöfe) sowie Fahrten zu grenznahen Gedenkstätten in benachbarten Bundesländern insbesondere in Hamburg.

Leitfaden Bewegungsförderung

In einer Zeit, die durch Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen gekennzeichnet ist, stellt sich auch die Frage, wie Schule zu mehr Bewegung beitragen kann. Gemeinsam mit dem IQSH, Kreisschulsportbeauftragten, dem Landessportverband und der Unfallkasse Nord hat das Bildungsministerium daher einen Leitfaden unter dem Titel „Lernen in Bewegung – Bewegung macht Schule“ herausgebracht. Er enthält Hinweise und Vorschläge, wie und welche bewegungsfördernden Maßnahmen am besten in den Schulalltag integriert werden können. Die Empfehlungen wenden sich an Lehrkräfte sowie Schulleitungen aller Schularten und sind hier verfügbar: mehr lesen

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen