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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Landtagsrede von Ministerin Karin Prien


Klassenfahrten auskömmlich finanzieren und Lehrkräfte bei Planung unterstützen

 

Letzte Aktualisierung: 21.09.2023

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren,

Klassenfahrten sind ein Stück Lebenserinnerung. Oft erinnern wir uns als Erwachsene noch an die erste aufregende Klassenfahrt in der Grundschule oder die erlebnisreiche Fahrt im Abschlussjahrgang.

Aber Klassenfahrten sind noch viel mehr als das. Sie fördern die ganzheitliche Entwicklung von Schülerinnen und Schülern indem sie die Möglichkeit bieten, neue Erfahrungen zu sammeln, Selbstvertrauen aufzubauen und persönliche Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Gerade für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien eröffnen sie Einblicke, die sie sonst so nicht bekommen könnten.

Klassenfahrten stärken den Gemeinschaftssinn und den Zusammenhalt innerhalb einer Klasse. Schülerinnen und Schülern lernen, auch außerhalb des Unterrichts miteinander klarzukommen, Verantwortung zu übernehmen und sich gegenseitig zu unterstützen. Das wirkt sich auch positiv auf die Lernatmosphäre aus.

Nach der Pandemie und den harten Einschränkungen für Kinder und Jugendliche sind all diese Erfahrungen wichtiger denn je.

Deshalb bilden Klassenfahrten – oder auch umfassender: das Lernen am anderen Ort – einen festen Bestandteil des Schullebens.

Um Lehrkräfte auf die vielfältigen – teils neuen –  Möglichkeiten des Lernens am anderen Ort hinzuweisen und sie zu ermutigen, außerschulische Lernorte zu nutzen, überarbeiten wir gerade den Erlass „Lernen am anderen Ort“ und den entsprechenden Leitfaden. Die Neufassung bietet zudem einen übersichtlichen und aktuellen Überblick über die Regelungen zum Lernen am anderen Ort – auch zu finanziellen Fragen.

Nach wie vor gilt: Selbstverständlich übernimmt das Land als Dienstherr die Reisekosten der Lehrkräfte – auch in Zeiten knapper Kassen. Eine Umlage der Kosten auf die Eltern ist nicht zulässig. An der Rechtslage hat sich nichts geändert.

Die Haushaltsmittel für die Reisekosten werden im Rahmen der Haushaltanmeldungen mit den Schulaufsichten abgestimmt. Das Budget wird auf Grundlage der Schülerzahlen errechnet und ermöglicht eine Fahrt jeweils in den Klassenstufen 4 und 9 und in der Oberstufe. Das entspricht der allen Schulen bekannten Erlasslage. Die genaue Gestaltung von Schulausflügen obliegt der Schulkonferenz.

In den vergangenen Jahren war das Budget mit einem großzügigen Puffer versehen. In den beiden Vorpandemiejahren lagen die Restmittel zwischen rund 400.000 und 460.000 Euro. Auch für das Jahr 2023 haben wir mit entsprechenden Minderausgaben gerechnet.

Im Haushalt 2023 stehen 1.952,5 T€ für die Reisekosten von Lehrkräfte und Begleitpersonen an allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung.  Diese Mittel sind noch einmal um 150 T€ aufgestockt worden um Preissteigerungen abzufedern.

Nun sind wir 2023 mit zwei Situationen konfrontiert:

  1. Ein deutlicher Nachholeffekt, da in den Pandemiejahren zahlreiche Klassenfahrten abgesagt werden mussten und auf einen Zeitpunkt nach der Pandemie verschoben wurden.
  2. Allgemeine Teuerungen, die sich womöglich auch auf die Kosten von Klassenfahrten auswirken.

Zu Punkt 1: Jede Schule hat auch in diesem Jahr ein ausreichendes Budget für Klassenfahrten in den Klassenstufen 4 und 9 und in der Oberstufe. Wenn darüber hinaus Klassenfahrten stattfinden sollen oder wenn bestimmte, besonders teure Ziele angesteuert werden sollen – etwa London statt Berlin – und das Budget der Schule erschöpft ist, dann können für die Reiskosten von Lehrkräften Mittel von Dritten eingesetzt werden. 

Dabei steht es – unter ganz engen Grenzen und ohne jeden Zwang – auch Eltern sowie volljährigen Schülerinnen und Schülern frei, die Reisekosten der Lehrkräfte zu übernehmen. Es bedarf in diesen Fällen jedoch eines eindeutigen Vertrages, da die Lehrkräfte – soweit ihre Reisekosten nicht von Dritten getragen würden – einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten gegenüber dem Land hätten. Die Übernahme der Kosten durch Eltern sollte auf jeden Fall die Ausnahme sein. Jede Art von Gruppendruck ist auszuschließen. Beschlüsse der Elternversammlung oder anderer Gremien sind nicht ausreichend.  Die Möglichkeit, Reisekosten der Lehrkräfte durch Dritte zu finanzieren ist im Übrigen nicht neu. Daraus lässt sich jedoch weder herleiten, dass die Eltern verpflichtet sind, diese Kosten zu tragen noch hat es zu irgendeinem Zeitpunkt eine solche Aussage des Bildungsministeriums hierzu gegeben.

Zu Punkt 2: Mit Blick auf die allgemeine Inflation ist es sinnvoll zu prüfen, ob das Gesamtbudget für Klassenfahrten noch auskömmlich ist. In diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, ob die Berechnungsgrundlage noch sinnvoll ist.  Daher begrüße ich den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Aber ich möchte an dieser Stelle auch ganz klar betonen: Es gilt – aktuell mehr denn je – das Gebot der Sparsamkeit. Wir haben kein ungedeckeltes Budget zur Verfügung, es wird immer Ziele und Wünsche geben, die nicht erfüllt werden können.

Dennoch kann ich garantieren: Wir werden auch in Zukunft dafür Sorgen tragen, dass Klassenfahrten ein Stück Lebenserinnerung im Leben aller Schülerinnen und Schüler bleiben.

Ich danke für Ihre Unterstützung dabei.

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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