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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Landtagsrede von Ministerin Karin Prien


Bildungsgerechtigkeit stärken: Startchancen-Programm zeitnah auf den Weg bringen und Digital-Pakt fortsetzen

 

Letzte Aktualisierung: 27.09.2023

Es gilt das gesprochene Wort.


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

 

ich freue mich, auch an dieser Stelle verkünden zu können: wir sind gestern einen großen Schritt in Richtung mehr Bildungsgerechtigkeit gegangen. 

Nach 1 ½ Jahren intensiver Verhandlungen mit dem Bund zum Startchancenprogramm gibt es endlich substantielle Fortschritte. Nun können wir eine konkrete Bund-Länder-Vereinbarung verhandeln. 

Schleswig-Holstein hat auf Länderseite in einer kleinen Verhandlungsgruppe mit NRW, Rheinland-Pfalz und Hamburg an dieser Einigung maßgeblich mitgewirkt. Und ich danke an dieser Stelle auch Staatssekretärin Dr. Stenke und Herrn Stäcker für Ihren unermüdlichen Einsatz. Unser Perspektivschulprogramm dient als Blaupause für das Startchancenprogramm. Viele unserer wertvollen Erfahrungen sind in das Startchancenprogramm eingeflossen.

 

Meine Damen und Herren, diese Verständigung ist ein wichtiges Signal, dass Bund und Länder handlungsfähig sind und der Bildungsföderalismus zu guten Ergebnissen führt. Wenn der Wille zur Kooperation auf allen Seiten ernst genommen wird. Vor allem ist diese Verständigung ein wichtiges Signal für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land – und für all die engagierten Schulleitungen, Lehrkräfte und multiprofessionellen Teams an unseren Perspektivschulen. Ihnen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank für ihr unermüdliches Engagement aussprechen. Mithilfe des Startchancenprogramm von Bund und Ländern werden wir das bundesweit anerkannte Perspektivschulprogramm in Schleswig-Holstein weiter ausbauen können. Das ist ein großartiger Erfolg.

 

Das Startchancenprogramm besteht aus drei Säulen, die jeweils flexibel ausgestalten werden können. So können die Länder den Einsatz der Programmmittel an den schulspezifischen Bedarfen ausrichten. 

  1. Säule – 40 % der Mittel
    Ein Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und ansprechende Lernumgebung. Dazu gehören lernfördernde Räume, modernere Infrastruktur und Lernflächen, zum Beispiel Kreativlabore, Multifunktionsräume oder Räumlichkeiten für inklusives Lernen sowie attraktive Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche für das pädagogische Personal. Die konkrete Ausgestaltung der Fördertatbestände wird in Vorbereitung des Programms mit Erfahrungen aus den Ländern und externer Expertise unterlegt. Der Bund hat auf Druck der Länder zugesagt, eine Lösung für die Überjährigkeit zu finden.

  2. Säule: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Das Chancenbudget soll Spielräume für diejenigen eröffnen, die vor Ort Verantwortung tragen und das Miteinander an der Schule jeden Tag aufs Neue gestalten. Damit geht auch eine deutliche Stärkung der Schulautonomie einher. Die Mittel sollen bedarfsgerechte Lösungen ermöglichen, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen.

  3. Säule: Mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams. Dies beschränkt sich ausdrücklich nicht nur auf die Sozialarbeit – wir ursprünglich vorgesehen. Vor allem geht es in dieser Programmsäule um die Beratung und Unterstützung der Lernenden, eine lernförderliche Elternarbeit in Kooperation mit der Schule, die Mitwirkung bei der Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken.

 

Meine Damen und Herren,

das Ziel ist es, dass wir zum Schuljahr 2024/25 mit der Umsetzung des Programms beginnen können. Der Bund stellt jährlich insgesamt 1 Mrd. Euro über eine Laufzeit von 10 Jahren zur Verfügung. Der Kofinanzierungsanteil beträgt 50 Prozent über alle Säulen. Eine weitgehende Anrechnung von Landesprogrammen ist gewährleitstet. Die Kofinanzierung kann über die gesamte Laufzeit flexibel gestaltet werden.  Damit können wir jetzt auch von einem gemeinsamen Bund-Länder-Programm sprechen. Das vom Bund zuletzt geforderte Artikelgesetz ist vom Tisch. Es wird keine Beteiligung von Bundestag und Bundesrat geben. Damit das Programm pünktlich starten kann, muss die Bund-Länder-Vereinbarung bis zum Jahresende stehen. Aber, ich sage an dieser Stelle auch sehr deutlich: die Länder werden diese Vereinbarung nur abschließen, wenn der Bund bis dahin auch eine verbindliche Zusage für den Digitalpakt 2.0 macht. Auch hier ziehen sich die Verhandlungen mit dem Bund ungewöhnlich lange hin, ohne dass es bisher eine Entscheidung über den finanziellen Rahmen, die Laufzeit [und die Ko-Finanzierung] gibt. 

Die Hinhaltetaktik der Bundesregierung beim Digitalpakt zerstört leider viel Vertrauen bei Ländern, Kommunen und auch vor Ort in den Schulen. Für die digitale Ausstattung als Standard schulischen Lernens braucht es eine Roadmap für die kommenden Jahre in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Sie sollte allen Beteiligten Planungssicherheit geben und mit einer Regelfinanzierung verbunden werden. Darauf vertrauen Länder und Kommunen.

Wir können es uns nicht leisten, dass unsere Schülerinnen und Schüler digital abgehängt werden oder wir in Deutschland einen Flickenteppich bei der Digitalisierung an Schulen haben – von den Schulen in herausfordernden Lagen ganz zu schweigen.

 

Meine Damen und Herren,

es kann nicht sein, dass der Bund erst mit großer Entschiedenheit zwei gewaltige Reformprojekte anschiebt und dann entgegen seiner Zusagen zumindest bei einem wieder aussteigt und Länder und Kommunen allein lässt. Daher fordern wir als Landesregierung ein klares Bekenntnis des Bundes: Die Fortsetzung des Digitalpakts 2.0 muss endlich verbindlich zugesagt werden.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de


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