KIEL. Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen aus Schleswig-Holstein können sich wieder um die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (IKE) bewerben. Das teilte heute (30. März) das Kulturministerium mit. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. April und läuft bis zum 30. Oktober 2023. Es ist bereits die sechste Ausschreibung dieser Art. Kulturministerin Karin Prien warb für die Teilnahme: „Die identitätsstiftende Wirkung dieser Bräuche ist in Zeiten der Globalisierung von besonderer Bedeutung. Sie zu pflegen und zu bewahren, um sie auch künftigen Generationen vermitteln zu können, ist eine wichtige Aufgabe.“
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Um in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Unter anderem sollen die vorgeschlagenen Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln, aber auch inklusiv und wandlungsfähig sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Um die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind besonders Vorschläge willkommen, die dem Verzeichnis neue Facetten hinzufügen, etwa aus den Bereichen urbaner oder migrantischer Kultur. An dem mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt.
Die Online-Bewerbungsunterlagen sowie Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. (DUK) zur Verfügung: https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden. Bewerbungen aus Schleswig-Holstein können per E-Mail an kulturerbe@bimi.landsh.de gesendet werden.
Hintergrundinformation:
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Bislang verzeichnet das Bundesweite Verzeichnis IKE insgesamt 131 Einträge: 117 Kulturformen zeichnen ein vielfältiges Bild des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland. Hierzu zählen aus Schleswig-Holstein seit 2022 die „Trakehner-Zucht“, 2021 das „Ringreiten“, 2019 die „Helgoländer Dampferbörte“, 2014 das „Biikebrennen" und überregional das „Niederdeutsche Theater“ sowie das „Reetdachdecker-Handwerk“. Darüber hinaus zeigen 14 Gute Praxisbeispiele modellhaft, wie die Erhaltung Immateriellen Kulturerbes erfolgreich und innovativ funktionieren kann; dazu zählt seit 2019 das „Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland“.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de