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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Bildungsministerin Karin Prien im Landtag:


Fünf zusätzliche Stellen für eine bessere personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden

Letzte Aktualisierung: 23.03.2023

KIEL. Kulturministerin Karin Prien betonte heute (23. März) im Landtag die Bedeutung des Denkmalschutzes: „Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden zu verbessern, denn ausreichend Personal ist unerlässlich, damit das Denkmalschutzgesetz richtig und einheitlich angewendet werden kann.“ Derzeit gebe es Schwierigkeiten im Gesetzesvollzug, aber mit den fünf zusätzlichen Stellen, die jetzt im Haushalt 2023 vorgesehen seien, könnten die Landesämter personell besser aufgestellt werden. Eine Stelle sei speziell für die „Servicestelle Denkmalrecht“ vorgesehen. „Damit setzen wir ein innovatives Vorhaben um und stärken die einheitliche Anwendung des Denkmalschutzgesetzes im Land – von Nordfriesland bis ins Herzogtum Lauenburg“, sagte die Ministerin. 

Das Landesamt habe in dieser Legislaturperiode eine Checkliste und Leitlinien zum Thema Denkmalschutz und Solaranlagen erarbeitet. „Mit Hilfe dieser Leitlinien soll es allen an Antrag und Prüfung Beteiligten möglich sein, eine sach- und denkmalgerechte Lösung für die Errichtung von Solaranlagen zu finden“, so die Ministerin weiter, denn Denkmale seien nicht nur Zeichen der Vergangenheit, sondern könnten auch zeitgemäß genutzt werden. Weitere Vorgaben, die die einheitliche Anwendung des Denkmalrechts in Schleswig-Holstein gewährleisten, wie etwa zu den Themen Klimaschutz, Brandschutz und Barrierefreiheit, sollen im Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet werden. Eine vorläufige Unterschutzstellung sei hingegen nicht notwendig: „Ein Denkmal ist durch das sogenannte deklaratorische Verfahren kraft Gesetz geschützt. Es unterfällt dem geseetzlichen Schutz also bereits dann, wenn es unter die abstrakten Kriterien des Denkmalschutzgesetzes zu subsumieren ist.“

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

 

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