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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Neue Kapazitätsverordnung schafft neue Anreize 


Seit 1. August gibt es ein geändertes Punktesystem

Letzte Aktualisierung: 30.08.2023

KIEL. „Es ist das gemeinsame Ziel von Hochschulen und Ministerium, die Zahl der Studienabbrüche unter anderem in den Lehramtsstudiengängen zu verringern“, sagte Bildungs- und Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (30. August) in Kiel. „Das gehen wir gemeinsam an und bieten zudem gezielte Anreize, die Ausbildung in einer Mangelregion zu beginnen oder in eine Schulart mit höheren Bedarfen zu wechseln.“ 

In vielen Lehrämtern gebe es für den Vorbereitungsdienst mehr Stellen als grundständig studierte Bewerberinnen und Bewerber. Aktuell sind dies die Lehrämter für Gemeinschaftsschulen, Sonderschulpädagogik, berufsbildende Schulen und teilweise für Grundschulen. In diesen Lehrämtern erhalten grundsätzlich alle Studierenden ein Ausbildungsangebot. In einzelnen Fällen – stark abhängig vom Lehramt, der Fächerkombination und auch dem Wunscheinsatzort - könne sich eine Wartezeit ergeben. Es gebe jedoch Möglichkeiten zusätzliche Punkte zu erwerben, zum Beispiel durch universitäre Zusatzqualifikationen  im Bereich DaZ oder für Mathematik für Grundschulen. „Erstmals wird auch die Bereitschaft, den Vorbereitungsdienst mit erster Priorität in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt abzuleisten, in dem oder in der ein dringender Bedarf besteht, mit zusätzlichen Punkten berücksichtigt“, betonte die Ministerin. 

Nach der bisherigen Kapazitätsverordnung Lehrkräfte (KapVO-LK) wurden für Vertretungstätigkeiten im Schuldienst, die mindestens zwölf Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, pro vollen Monat der Tätigkeit fünf Punkte vergeben. Prien: „Eine derart umfangreiche Tätigkeit neben dem Studium hat jedoch in vielen Fällen zu einer Verlängerung des Studiums und zum Teil eben auch zum Studienabbruch geführt und wirkt sich deshalb kontraproduktiv aus.“ 

Nach der neuen KapVO-LK werden daher nur noch dann Punkte vergeben, wenn die Vertretungstätigkeit nach dem Masterabschluss liegt, wobei die Punktezahl dann verdoppelt wird von 5 auf 10 pro Monat. Wenn nach dem Master eine Vertretungstätigkeit aufgenommen wird, kann das zu einer erheblichen Verbesserung im Ranking und einer Verkürzung der Wartezeit führen. Prien betonte: „Mit der neuen KapVO-LK wird zugleich die immer wieder geforderte Qualitätsverbesserung für den Vertretungsunterricht umgesetzt.“   

Der wesentliche Grund für eine Vertretungstätigkeit im Schuldienst schon während des Studiums sei in der Regel die gezahlte Vergütung. Karin Prien: „Der Umfang der Tätigkeit sollte von den Studierenden aber so bemessen werden, dass das Studium darunter nicht leidet und sich gegebenenfalls verzögert. Unser Ziel ist es, möglichst ausreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Dazu sollen sich die Studierenden auf das Studium konzentrieren und dieses zügig abschließen.“

  


Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

 


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