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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Modellförderprojekt: Strukturförderung für die Nachhaltigkeit von soziokulturellen Zentren und Initiativen Schleswig-Holsteins

Letzte Aktualisierung: 07.03.2022

KIEL. Soziokulturelle Zentren und Initiativen wie der Speicher in Husum, die Tontalente in Lübeck oder das K9 in Itzehoe sind eine feste Größe in der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Mit ihren niedrigschwelligen Angeboten fördern sie die kulturelle Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, Nationalitäten und sozialer Herkunft und bieten dabei ein vielfälltiges Kulturprogramm von Konzerten, über Lesungen und Workshops bis zur Theaterpremiere in der Nachbarschaft an. Mit einem Modellförderprojekt will das Kulturministerium diese Einrichtungen stärken. Dafür stellt das Land in diesem Jahr 350.000 Euro zur Verfügung. „Soziokultur lebt häufig von ehrenamtlichem Engagement und es ist eine Herausforderung für alle Beteiligten, diesen wichtigen Kulturbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Deshalb investieren wir in die Struktur dieser Zentren und Initiativen, um sie in der Fläche zu sichern und weiter auszubauen“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (7. März) in Kiel. Von den insgesamt 350.000 Euro seien mindestens 50.000 Euro für ehrenamtlich geführte soziokulturelle Zentren und Initiativen im Land bestimmt, die bislang noch keine oder nur eine geringe institutionelle Förderung erhalten.

Antragsberechtigt sind nicht-kommerziell ausgerichtete kulturelle Initiativen in Schleswig-Holstein, die entweder Mitglied im Dachverband Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur e.V. sind oder die dem Profil eines soziokulturellen Zentrums entsprechen (https://www.soziokultur-sh.de/ueber-uns/).

Förderfähig im Sinne der Ausschreibung sind dabei Vorhaben, die eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Soziokulturelle Zentren und Initiativen stabilisieren und professionalisieren die eigene Organisationsstruktur und entwickeln eine nachhaltige Perspektive für den eigenen Kulturbetrieb,
  • soziokulturelle Zentren und Initiativen bauen ihr Angebot aus oder entwickeln es weiter,
  • noch lose organisierte soziokulturelle Initiativen in ländlich geprägten Räumen oder in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf festigen ihre Strukturen und entwickeln ein auf die Bedarfe vor Ort angepasstes Konzept.

Die soziokulturellen Einrichtungen oder Initiativen können beispielsweise Projekte beantragen, um einen Förderverein oder ein ehrenamtliches Unterstützernetzwerk aufzubauen, um eine kommunale Förderung zu erreichen, einen notwendigen Generationenwechsel einzuleiten, neue Zielgruppen zu erreichen, die Programmarbeit zukunftsfähig zu machen oder um Beteiligungs-Workshops mit der Dorfgemeinschaft durchzuführen.

Beantragt werden können Mittel bis zu 25.000 Euro (in Ausnahmefällen bis 35.000 Euro). Sie werden als Fehlbedarfsfinanzierung vergeben. Der Eigenanteil sollte 25 Prozent betragen. Er kann ganz oder teilweise durch Drittmittel (Stiftungen, Spender, Sponsoren etc.) oder auch durch unbare Eigenleistungen erbracht werden. Der Eigenanteil von ehrenamtlich geführten Einrichtungen wird im Ausnahmefall auf 5 Prozent begrenzt.

Zuwendungsfähig sind unter anderem Personalkosten, Raummieten und Nebenkosten, Honorare für externe Organisationsberatung sowie weitere Maßnahmen, die es den Antragstellenden ermöglichen, das beantragte Entwicklungsprojekt erfolgreich umzusetzen. Im Antrag ist vorrangig darzustellen, inwieweit die beantragten Mittel zu dem Erfolg des Projektes wesentlich beitragen.

Die LAG Soziokultur e.V. berät interessierte Einrichtungen als soziokultureller Dachverband im Vorfeld der Antragstellung:

  • offene Info-Veranstaltung per Zoom am 21. März 2022 um 17.00 Uhr (https://t1p.de/InfoStrukturfoerderung) für alle Interessierten
  • digitaler Workshop zur Antragsvorbereitung und Unterstützung bei der Konzeptentwicklung am 25. März 2022 von 14.00 Uhr bis 18.30Uhr (Anmeldung bis zum 23. März 2022 notwendig).

Informationen und Anmeldung: lag@soziokultur-sh.de

Anträge können ab sofort bis zum 30. April 2022 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingereicht werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431 988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

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