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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Bildungsministerinnen Prien und Martin vereinbaren enge Zusammenarbeit beider Nachbarländer  I Gespräche über Gastschulabkommen zwischen S-H und M-V aufgenommen

Letzte Aktualisierung: 08.06.2021

KIEL. Die Ministerinnen Bettina Martin aus Mecklenburg-Vorpommern und Karin Prien aus Schleswig-Holstein sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beider Bundesländer sind gestern (7. Juni) zu einem gemeinsamen digitalen Austausch zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand der Entschluss beider Länder, einen Prozess zu starten, an dessen Ende ein Gastschulabkommen zwischen M-V und S-H stehen soll. Ein Gastschulabkommen regelt, dass Schülerinnen und Schüler die Schulen des jeweils anderen Landes besuchen können, auch wenn sie auf der anderen Seite der Landesgrenze wohnen. Zusätzlich vereinbarten die Ministerinnen Martin und Prien, dass in dieser Form ein regelmäßigerer Austausch stattfinden soll, der die gute Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter intensivieren kann. Außerdem wollen beide  im August gemeinsam an den 60. Jahrestag des Mauerbaus erinnern. 

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien: „Ein Gastschulabkommen schafft Sicherheit für Schülerinnen und Schüler auf beiden Seiten der Landesgrenze. Wir haben in Schleswig-Holstein sehr gute Erfahrungen mit unserem Gastschulabkommen mit Hamburg gemacht. In Bildungsfragen stimmen sich die norddeutschen Bundesländer eng ab und arbeiten partnerschaftlich zusammen. Diese gute Zusammenarbeit wollen wir auch auf Ebene der Ministerinnen noch verstärken.“ 

Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich freue mich auf eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Gerade in der Bildung können beide Seiten viel von einem guten Austausch profitieren. Beispielsweise werden seit Langem Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Nachbarland an unseren allgemein bildenden Schulen unterrichtet und umgekehrt. Insbesondere für Familien im grenznahen Raum kommt eine Beschulung der Kinder an einer Schule des angrenzenden Bundeslandes in Betracht. Unser Ziel ist es, so wie bereits mit Brandenburg, auch mit Schleswig-Holstein Regelungen zum finanziellen Ausgleich im Falle eines länderübergreifenden Schulbesuchs zu vereinbaren.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

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