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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Erleichterungen für Studierende im Sommersemester 2021 I Wissenschaftsministerin Karin Prien: „Wir geben den Studierenden ein Stück Sicherheit“

Letzte Aktualisierung: 20.04.2021

KIEL. Die Studierenden an den schleswig-holsteinischen Hochschulen gehen in ihr drittes digitales Semester. Nach dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/21 lässt die Corona-Pandemie auch im aktuellen Sommersemester 2021 zunächst keinen üblichen Hochschulbetrieb zu. „Leider müssen die Studierenden weiter auf das verzichten, was ein Studium so wertvoll macht: Vorlesungen und Seminare in Präsenz, Treffen auf dem Campus, Hochschulsport, gemeinsames Lernen und Feiern. Das fehlt und hinzu kommen ein enormer Druck durch die Umstellung auf digitale Formate und andere Lernbedingungen und oftmals auch finanzielle Sorgen“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (20. April) in Kiel. Deshalb sehe auch die neue Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung(Corona-HEVO) zahlreiche Erleichterungen für die Studierenden vor. „Das ist wichtig und richtig. Wir geben den Studierenden in dieser unsicheren Zeit ein Stück Planungssicherheit.“ 

Folgende Regelungen, die bereits für das Wintersemester 2020/2021 galten, bleiben bestehen:

  • Die individuelle Regelstudienzeit für eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende wird für das Sommersemester 2021 verlängert. Dadurch ist der BAföG-Bezug für ein weiteres Semester sichergestellt.
  • Das Fachsemester wird für hochschulrechtliche und ausbildungsförderungsrechtliche Regelungen, die an die Regelstudienzeit oder an die Fachsemesterzahl anknüpfen, nicht gewertet. Auf Antrag können die Hochschulen Bescheinigung über pandemiebedingte Studienverzögerung für Studierende (Regelungen zu Staatsexamina bleiben unberührt) ausstellen.
  • Auch für das Sommersemester 2021 wird eine Regelung zum Freiversuch
    Freiversuche werden gewährt für Prüfungen, die auf Grund der Corona-Pandemie elektronisch durchgeführt werden; für Prüfungen, bei denen die in der Prüfungsordnung festgelegte Prüfungsart geändert wurde (zum Beispiel mündliche Prüfung statt Klausur); für Studierende, die Kinder unter 14 Jahren betreuen und in den Studiengängen oder Modulen, in denen die Dekane dies ausdrücklich festlegen.
  • Die Hochschulen können Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die sie bis zum 30. November 2021 anbieten, noch dem Sommersemester 2021 zurechnen.

 

Lehre und Lernen in Präsenz bleibt für die Studierenden unverzichtbar. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen Schritt für Schritt zurück zu einem Studium in Präsenz. Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt“, betonte Wissenschaftsministerin Prien. Dies gelte vor allem für das kommende Wintersemester 2021/22. Deshalb gehe sie davon aus, dass beispielsweise die Regelung für Freiversuche letztmalig verlängert wurde. Für das bereits laufende Sommersemester 2021 könne sie sich erste Öffnungsschritte durch Testmodelle vorstellen. Dies werde mit den Hochschulen beraten.  

 

 

 

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

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