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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Neue Regelungen für Korrektur von Abiturarbeiten

Letzte Aktualisierung: 15.01.2018

KIEL. Unterrichtszeiten und Korrekturzeiträume für die Abiturjahrgänge werden neu geregelt. Dies gab das Bildungsministerium heute (15. Januar) bekannt. Ziel ist es, einerseits die Qualität der Abiturprüfung sicherzustellen und andererseits aber auch, die Arbeitsbelastung für die Lehrkräfte möglichst gleichmäßig zu halten. Außerdem wird das Unterrichtsende für den Prüfungsjahrgang neu geregelt. Hintergrund ist die stärkere Zusammenarbeit der Bundesländer in der Abiturprüfung, um eine bessere bundesweite Vergleichbarkeit zu erreichen. Das führt zu länderübergreifend festgelegten Prüfungsterminen und in Jahren, in denen die Sommerferien frühzeitig beginnen, zu besonders kurzen Korrektur-Zeiträumen.

Folgende Regelungen stehen zum 1. Februar an:
1. Damit die Schülerinnen und Schüler auch im vierten Halbjahr der Qualifikationsphase (Oberstufe) noch möglichst lange Unterricht erhalten, werden Unterrichtsende und Ausgabe der letzten Halbjahreszeugnisse künftig immer erst nach den schriftlichen Prüfungen liegen. Damit ist für alle Prüflinge die rechtssichere Teilnahme an den schriftlichen Abiturprüfungen gewährleistet. (Die Noten des letzten Halbjahreszeugnisses fließen in die Zulassungsnote mit ein.) Damit die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs sich optimal auf die Prüfungen konzentrieren und vorbereiten können, ist für sie an den Prüfungstagen und den Tagen zwischen den zentralen Prüfungsklausuren kein Unterricht vorgesehen.
2. In den Jahren mit frühen Sommerferien sind die Zeiträume, in denen die Abiturklausuren korrigiert werden müssen, stark verkürzt. Um trotzdem eine sachlich angemessene und gut dokumentierte Korrektur und Bewertung der Abiturarbeiten sicherzustellen, können die Schulleitungen in diesen Jahren die zur Korrektur eingesetzten Lehrkräfte vorübergehend vom Unterricht freistellen. Der Umfang der Freistellung ist in einem „Staffelmodell“ geregelt und richtet sich nach Korrekturzeitraum und Anzahl der Arbeiten.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Schunck | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Jensendamm 5, 24103 Kiel |
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