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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Neustart in der Bildungspolitik – den Rest der Legislatur im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler

Rede im Landtag, Sitzung vom 23. Mai 2025

Letzte Aktualisierung: 23.05.2025

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,

"Neustart, das klingt nach einem radikalen Schnitt, nach Umbruch, nach etwas völlig Neuem. Aber in der Bildung – und gerade in unseren Schulen – ist es nicht der radikale Schnitt, nicht der Neustart, der hilft. Sondern die kluge Weiterentwicklung.

Ich bin dieses Amt nicht angetreten, um das Rad neu zu erfinden. Ich bin es angetreten, um unsere Schulen mit Ruhe, Klarheit und Verlässlichkeit durch eine Zeit zu führen, in der sie genau das brauchen. Denn meine Damen und Herren, Kontinuität ist kein Rückschritt – sie ist die Grundlage für echten Fortschritt. Kontinuität und Verlässlichkeit gibt den Schulen und allen dort Beschäftigten die Kraft und die Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: auf gute Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen. Als Diplom-Pädagogin begleitet mich seit vielen Jahren ein Grundsatz, der mein Verständnis von guter Bildung prägt – und der in jedem Klassenzimmer zu spüren sein sollte: Ich kann es noch nicht, aber ich werde es lernen. Dieses „noch nicht“ ist der Raum, in dem Bildung wachsen kann. Und genau dafür will ich arbeiten:

  • Für ein Bildungssystem, das nicht auf Defizite starrt, sondern auf Entwicklung setzt,

  • und für Lehrkräfte, die diese Entwicklung kompetent unterstützen – jeden Tag, für jedes Kind.

Wir müssen wissen, wo unsere Kinder stehen, was sie brauchen, wo sie Unterstützung benötigen. Aber zu jeder Diagnose gehört auch die passende Förderung. Daten sind kein Selbstzweck. Sie sind ein Werkzeug, um Kinder passgenau zu unterstützen.

Mit den Programm Lernausgangslagen Schleswig-Holstein – LeA.SH – geben wir unseren Schulen genau dieses Werkzeug an die Hand. Ab dem Schuljahr 2027/28 wird LeA.SH in ein ländergemeinsames Vorgehen überführt: Mit dem KMK-Programm StarS können die Lernausgangslagen aller Kinder in der 1. Klasse in Deutschland erfasst werden, es werden Fördermaterialien bereitgestellt und in der 2. Klasse wird erneut überprüft, ob alle Kinder in ihren Lernerfolgen aufgeschlossen haben. Wir werden dazu die Eingangsphase in der Grundschule zukünftig gezielter nutzen.

Schulen sind als Lern- und Lebensort aber nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern müssen auch zur seelischen und körperlichen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen beitragen. Das Land unterstützt die Schulen hierbei auf vielfältige Weise:
So sind mit dem Haushalt 2025 zwölf zusätzliche unbefristete Schulpsychologenstellen eingerichtet worden. Sie sind ausschließlich für die schulpsychologische Beratung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern vorgesehen und werden nun zügig besetzt. Damit stehen für den schulpsychologischen Landesdienst insgesamt aktuell 43 Schulpsychologenstellen zur Verfügung.

Meine Damen und Herren,

Schule muss ein Ort sein, an dem alle gerne lernen und arbeiten. Deshalb sagen ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich: Die Handlungsmaxime für alle Schulen lautet: Null Toleranz gegenüber Gewalt an Schule! Das bedeutet auch: dort wo Gewalt geschieht, schauen wir ganz genau hin.

Auf Antrag des Landtags erhebt das Bildungsministerium mit der Datenbank GEMON seit dem 1. August 2018 differenziert schulische Meldungen von Gewaltvorkommnissen auch mit niedrigerer Meldeschwelle wie z.B. Mobbing oder psychische Gewalt an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Meldedaten der einzelnen Schulen werden ab dem Schuljahr 2025/26 auch in das Schuldatenblatt aufgenommen und sind damit Gegenstand der Gespräche zwischen Schulaufsicht und Schulleitung. Zeigt sich z.B. ein zahlenmäßiger Anstieg, so ist dies Anlass für eine konkrete qualitative Nachschau vor Ort. Schulleitungen und Schulaufsichten bewerten gemeinsam die Daten und gehen möglichen Ursachen nach. Diese können je nach Schulstandort und äußeren Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sein, so dass jeweils standortbezogene Schlussfolgerungen gezogen und ggf. Maßnahmen entwickelt werden müssen. Ich halte es nicht für sinnvoll, im GEMON-Portal auch explizit solche Gewaltvorfälle zu erfassen, auf die nicht mit Maßnahmen nach §25 Schulgesetz reagiert worden wäre.

Wenn auch Bagatellen oder unklare Fälle erfasst werden, kann das die Datenlage aufblähen und den Blick auf tatsächlich schwerwiegende Vorfälle verzerren. Die statistische Auswertung wird dadurch uneinheitlicher und schwerer interpretierbar – was ist ein „echter“ Gewaltfall, was ein alltäglicher Konflikt?
Die systematische Erfassung auch leichter Konflikte kann dazu führen, dass Schulen sich verpflichtet fühlen, jeden Vorfall zu melden, aus Angst, etwas zu übersehen. Das kann eine misstrauische Meldekultur befördern und pädagogische Freiräume einschränken. Das wollen wir nicht!

Aber: Es gibt [unter anderem] die Notwendigkeit, bei den Tathintergründen noch einmal spezifischer zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen ihre Eintragungen nach gleichen Parametern machen. Und den Tathintergründen nachgehen und diese klar benennen. Hierzu haben wir uns bereits auf einen Fahrplan verständigt, der dazu dienen soll, die Gewaltdatenbank weiterzuentwickeln.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zum Ganztag sagen.

Über unser Rahmenkonzept hat meine Vorgängerin Ihnen bereits berichtet. Und auch bei diesem Thema stehe ich für Kontinuität und für Dialog und Weiterentwicklung! Wir werden uns an den vereinbarten Zeitplan halten. Und ich bin sehr froh, dass wir dabei in einem guten Dialog mit den Kommunalen Landesverbänden und jetzt auch wieder mit dem Bund sind. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagausbau ist ein deutliches Zeichen für eine bessere föderale Zusammenarbeit, für das ich Bundesbildungsministerin Prien sehr dankbar bin. Wir prüfen gerade, was dieser Gesetzentwurf für unsere Förderrichtlinie bedeutet.

Danken möchte ich auch den Kommunalen Landesverbänden, dem Sozialministerium sowie den Mitgliedern der AG Ganztag des Bildungs- und des Sozialministeriums. Dort sind neben den Vertretungen der Schulen, der Schulaufsichten, der Schulträger, der freien Jugendhilfe, der Gewerkschaften der Eltern auch der Landessportverband, die Kulturelle Bildung sowie der dänische Schulverein vertreten. Ihnen allen danke ich für einen intensiven Diskussionsprozess, der sich gelohnt hat. Und wir setzen diesen Prozess fort. Ich wiederhole an dieser Stelle meine Einladung an alle Fraktionen, weiter im Gespräch zu bleiben. Ich greife Ihre Anregungen gerne auf.

Aber lassen Sie mich an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen: Als Land setzen wir den Rechtsanspruch auf Ganztag nicht um, wir schaffen die Rahmenbedingung für die Umsetzung durch die Kommunen. Denn die bundesrechtlich geschaffene Verantwortlichkeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Dennoch stellt das Land erhebliche Mittel zur Verfügung – nicht nur für den Ganztagsausbau. Auch bei der Betriebskostenförderung übernimmt das Land seinen Teil der Verantwortung und wird ab 2026 schrittweise aufwachsend hierfür die Haushaltsmittel deutlich erhöhen.

Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen und sollten uns nicht in dieser Debatte über Zuständigkeiten und Mittel verlieren, für die im übrigen kein Mensch in diesem Land Verständnis aufbringt: Wir sollten vielmehr in der Umsetzung des Rechtsanspruchs die große Chance sehen, um an den Grundschulen eine neue Lern- und Schulkultur zu entwickeln, die das Kind in der Mittelpunkt stellt und Vor- und Nachmittag multiprofessionell zu einer pädagogischen Einheit verbinden. Diese Chance müssen wir nun auch gemeinsam ergreifen."

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