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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Schulbegleitung und Schulische Assistenz

Rede im Landtag, Sitzung vom 28. Februar 2025

Letzte Aktualisierung: 28.02.2025

Rede stellvertretend gehalten von Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,

multiprofessionelle Teams sind an unseren Schulen längst gelebte Praxis. Sie sind vor dem Hintergrund der stetig steigenden Anforderungen an Schule unverzichtbar geworden. 

Eine immer heterogenere Schülerschaft, grundsätzlich verändertes Erziehungsverhalten von Eltern, Integration und Inklusion erfordern unterstützende Maßnahmen, die Lehrkräfte alleine nicht leisten können. 

Schulbegleitung und schulische Assistenz sind in den multiprofessionellen Teams wichtige Akteure. Sie stellen die Teilhabe an Bildung insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen sicher. 

Bei der Schulbegleitung handelt es sich nach bestehender Rechtslage um eine individuelle Einzelfallhilfe nach dem SGB VIII und dem SGB IX. Sie wird von den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der Jugend- und der Eingliederungshilfe bewilligt. Die Finanzierung erfolgt wie die Bewilligung durch die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Jugendhilfe bzw. der Eingliederungshilfe. Im Bereich des SGB IX werden die Leistungen über das AG-SGB IX zu 86,4% durch das Land refinanziert. Darüber hinaus leistet das Land aufgrund der Moratoriums-Vereinbarung zur Finanzierung von Hilfen für Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und/ oder sonderpädagogischem Förderbedarf vom 19.Juni 2015 jährlich aufwachsende Ausgleichszahlungen an die Kreise und kreisfreien Städte. Im Jahr 2024 waren es rund 12,3 Mio Euro.

Im Gegensatz zur Schulbegleitung ist die schulische Assistenz als systemische Unterstützung in Schule konzipiert und wird je nach Optionsmodell vom Land, vom Schulträger oder einem freien Träger erbracht. Die Finanzierung übernimmt das Land. Im Haushalt 2025 stehen dafür mehr als 18 Mio. zur Verfügung. 

Die Schulische Assistenz ist der Überzeugung verpflichtet, dass eine gute Schule neben qualifizierten Lehrkräften weitere Unterstützung braucht, um den steigenden Anforderungen heterogener Lerngruppen gerecht zu werden. Sie zielt auf eine generelle systemische Entlastung der Lehrkräfte - vorrangig im Unterricht, während beispielsweise die Schulsozialarbeit insbesondere außerunterrichtlich wirksam wird oder die von den Trägern der Eingliederungshilfe gewährte Schulbegleitung personenbezogen als individuelle Unterstützung eingesetzt wird. 

Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen, müssen wir im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft die Kräfte, Expertise und Erfahrungen aller Beteiligten bündeln. Wir müssen vorhandene Strukturen überdenken und damit zu einem guten Angebot, einem effizienten Personaleinsatz aber auch zur Kostendämpfung beitragen. 

Unser Ziel ist es, die Hilfssysteme näher an das Kind zu bringen. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich der Bericht zur Schulbegleitung auf die Möglichkeiten und Chancen der verbesserten rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Interesse des einzelnen Kindes und Jugendlichen, ohne die Schule ihren Auftrag nicht gut leisten kann.

Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ist ein Beispiel für eine hochkomplizierte Struktur im föderalen Staat, die weiterentwickelt werden muss, um ihrem Anspruch gerecht zu werden. 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nahezu alle Kreise und kreisfreien Städte zum Teil in unterschiedlichen Ausprägungen eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit erproben bzw. umsetzen und entsprechende Konzepte erarbeiten bzw. erarbeitet haben. Häufig wird die Schulbegleitung nach den Rechtskreisen des SGB VIII und IX in einem Pool-Modell zusammengefasst. Die Hinzuziehung der Schulischen Assistenz zum Pool stellt weiterhin die Ausnahme dar, wird zum Teil jedoch mindestens zukünftig angestrebt. Die Kreise und kreisfreien Städte, die bereits rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten, betonen die Vorteile dieses Vorgehens. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf nicht stigmatisiert oder ausgegrenzt werden. Außerdem fällt das Antragserfordernis für die Eltern weg. 

Gleichzeitig geht es auch darum, die Hilfen entsprechend der Bedarfe der Kinder neu zu organisieren. Das Engagement der Kreise und kreisfreien Städte und ihrer Partner bei der Entwicklung und Durchführung der Poolmodelle ist beeindruckend. Die Modelle sind geprägt von einer engen Zusammenarbeit der Jugend- und Eingliederungshilfe mit den Schulen, der jeweiligen Schulaufsicht und den weiteren Beteiligten. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten sehr herzlich danken.

Aber, meine Damen und Herren, klar ist auch: Wir müssen uns fragen, ob bestehende Lösungsansätze weiterhin tragfähig sind. Alle müssen sich bewegen.

Es hat eine große Bedeutung, dass bestehende Ressourcen innerhalb der Unterstützungssysteme besser und effizienter genutzt werden. Ich freue mich, dass wir mit dem Sozialministerium, den Kommunalen Landesverbänden und einzelnen interessierten Kreisen und Städten gemeinsam an einer Neuausrichtung der Unterstützungssysteme an Schule arbeiten. Erste Gespräche haben wir bereits im November 2023 aufgenommen. Wir nehmen dabei alle Professionen an Schule in den Blick, zum Beispiel auch die Schulsozialarbeit und den Schulpsychologischen Dienst. Wir schauen auf den Rechtsrahmen in Bund und Land, auf die Kooperationsstrukturen in der Schule und darüber hinaus.

Das Problem und die Lösung müssen also größer sein, als die SPD und der SSW es hier darstellt. Es ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Reformvorhaben für Schule und eine gelingende Bildungsbiografie.

Mit der Telekom- und der Bosch-Stiftung ist es uns gelungen, sehr engagierte Partner mit ins Boot zu holen. Gemeinsam werden wir die verschiedenen Akteure zusammenbringen, den Prozess begleiten und neue Wege der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit für das ganze Land erarbeiten. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Akteuren vor Ort zügig zu tragfähigen Zukunftsmodellen zu kommen.

Die KLV, die Kreise und kreisfreien Städte, die Schulträger, die Schulen und die Schulaufsichten sind hierbei überaus wichtige Akteure. Aber auch die weiteren Beteiligten müssen wir im Blick haben. Dies sind u. a. die Durchführungsträger, die Eltern, und das weitere an Schule pädagogisch tätige Personal. Gerade für den Erfolg von Poolmodellen, die systemisch wirken, ist die Akzeptanz der Eltern besonders wichtig. Sie müssen davon überzeugt sein, dass Ihr Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht, um erfolgreich in Schule sein zu können.

Die steigenden Anforderungen an unseren Schulen unter schwierigen demographischen und finanziellen Rahmenbedingungen – sei es durch den wachsenden und vielfältigen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler oder durch die Umsetzung des Ganztagsanspruchs – machen eines deutlich: Wir müssen das gesamte multiprofessionelle Team in den Blick nehmen. Nur wenn wir Bildung und soziale Unterstützung noch enger verzahnen und in die Schule bringen, können wir Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft bieten.

Wir werden diesen Weg gemeinsam weitergehen!

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