Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wir sind mit den Studierenden im Gespräch und nehmen ihre Bedenken und Sorgen sehr ernst. Insbesondere der finanziellen Situation vieler Studierender sind wir uns bewusst.
Aber gleichzeitig gilt: Der Spardruck in der aktuellen Konsolidierungsrunde ist so enorm, er trifft alle Teile der Gesellschaft. Und auch wenn die Hochschulen und die Wissenschaft deutlich weniger von den Einsparungen belastet werden als andere Bereiche des Landes, werden wir mit dem notwendigen Vorlauf ab dem Haushalt 2026 einen Konsolidierungsbeitrag der Hochschulen umsetzen müssen.
Wir reden über rund 7,2 Millionen Euro.
Das entspricht rund 1,8 Prozent der Grundfinanzierung der Hochschulen aus Landesmitteln. Auch wenn sich eine Kürzung von 1,8 Prozent auf den ersten Blick nicht so gewaltig anhört, stellt es die Hochschulen, wie wir mit den Präsidien sehr intensiv diskutiert haben, vor enorme Herausforderungen.
Bei der Suche nach einer Lösung war uns wichtig, dass wir in diesem ohnehin finanziell angespannten Umfeld eine Lösung finden, die es unseren Hochschulen ermöglicht, weiterhin Forschung und Lehre auf hohem Niveau anzubieten. Wir haben viele Gespräche mit den Hochschulen und auch den Studierenden geführt.
Wir haben natürlich auch über andere Instrumente der Finanzierung beraten. Aber wir haben ausdrücklich nachgeordnete Studiengebühren ausgeschlossen, wie sie etwa die FDP fordert.
Und, meine Damen und Herren, wir haben in der Regierung gemeinsam die Entscheidung getroffen, diesen Weg zu gehen.
Einen Weg, den bereits andere Bundesländer - die zum Teil finanziell wesentlich besser aufgestellt waren und sind als wir – schon vor uns gegangen sind. Teilweise schon vor mehr als 10 Jahren.
Wie zum Beispiel Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben wir uns auch in Schleswig-Holstein entschieden, die Studierenden mit einem Beitrag an den Verwaltungskosten zu beteiligen. In Schleswig-Holstein werden wir 60 Euro pro Semester erheben.
Damit decken wir auch zukünftig nur die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten ab.
Und ich betone ausdrücklich: Das ist keine Verwaltungskostengebühr. Eine Gebühr wäre kostendeckend, und das ist sie nicht.
Den Hochschulen entstehen für die mit dem Verwaltungskostenbeitrag in Zusammenhang stehenden Leistungen Kosten von vorläufig ermittelten 14,6 Mio. Euro.
Die errechneten Pro-Kopf-Kosten der Studierenden für die abgedeckten Leistungen der Hochschulen bewegen sich damit weitaus höher als 60 Euro, sodass die Hochschulen im Ergebnis weiterhin einen beträchtlichen Anteil der Kosten tragen.
Im Gegenzug kann den Studierenden weiterhin ein Studium in hoher Qualität gewährleistet werden, das nach wie vor sehr gute Berufs- und Verdienstaussichten ermöglicht.
Das war uns in der Abwägung am Ende wichtiger.
Ich bin sehr froh, dass es in der Vergangenheit – und auch aktuell – gelungen ist, die Studierenden mit vielen weiteren Angeboten zu unterstützen.
Bei den Kürzungsrunden 2023 und 2024 haben wir im Wesentlichen keine Kürzungen bei den Hochschulen vorgenommen.
Es ist sogar gelungen, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. So konnten wir noch mit dem Haushalt 2023 den Zuschuss an das Studentenwerk von 2,4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro erhöhen und damit die Angebote des Studentenwerks für die Studierenden sichern und die Essenspreise in den Mensen stabilisieren.
Wir wissen, wie wichtig die Beratungsangebote des Studentenwerks für die Studierenden sind. Seit 2021 ist es uns gelungen, diese Angebote mit zusätzlich 275.000 Euro pro Jahr zu unterstützen. Und trotz der angespannten Haushaltslage wird es auch in 2025 bei 275.000 Euro bleiben.
Über die Fraktionen wurde nochmals eine Erhöhung um 100.000 Euro bewilligt, dafür danke ich Ihnen, meine Damen und Herren, sehr. Zusammengefasst gab es seit 2021 also eine Erhöhung um 375.000 Euro pro Jahr für das psychologische Beratungsangebot.
Und auch ein weiteres Thema, das für die Studierenden sehr wichtig ist, haben wir einen großen Schritt vorangebracht: die Schaffung von preiswertem Wohnraum.
Das Land hat dem Studentenwerk rund 1,6 Millionen Euro zur Eigenkapitalstärkung zweckgebunden zugewiesen, um den Wohnheimbau zu unterstützen. Geplant sind weitere 2,4 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2027 (jährlich 800.000 Euro).
Es wurden an den Standorten Flensburg sowie in Kiel Grundstücke für den Wohnheimbau durch das Studentenwerk SH kostenlos im Erbpachtwege zur Verfügung gestellt.
In den Jahren 2021 bis 2024 flossen etwa 3 Millionen Euro Zuschüsse an das Studentenwerk SH für Sanierungsmaßnahmen und Neubauprojekte sowie 8,4 Millionen zur Abfederung von Baukostensteigerung im Wohnheimbau.
Mit diesen Mitteln wurden insbesondere Neubauprojekte des Studentenwerks in Flensburg und Kiel maßgeblich unterstützt.
Weitere Projekte sind in Planung.
Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass es der Landesregierung wichtig ist, dass die Studierenden unter guten Rahmenbedingungen studieren können.
Aber, meine Damen und Herren, wichtig ist mir die Botschaft am Ende: Wir werden die gewaltigen finanziellen Herausforderungen, vor denen wir stehen, nur lösen, wenn alle einen solidarischen Beitrag leisten. Vielen Dank