Navigation und Service

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Notfallversorgung sichern und stärken

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat eine Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes ins Kabinett eingebracht. Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf am 13. Januar zugestimmt, der anschließend in die Verbändeanhörung geht.

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026

Kabinettspressekonferenz mit Ministerin von der Decken am 13. Januar 2026
Kabinettspressekonferenz mit Ministerin von der Decken zur Vorstellung der geplanten Änderungen am Rettungsdienstgesetz am 13. Januar 2026

Mit dem Gesetzentwurf werden landeseinheitlichere Vorgaben sowie eine stärkere Vernetzung und bessere Patientensteuerung vorgeschlagen. Damit soll die Notfallversorgung längerfristig gestärkt und gesichert werden.

Zielgerichtetere Hilfe für Patientinnen und Patienten

Ministerin von der Decken erklärt dazu: "Mit der Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes wollen wir gemeinsam mit Rettungsdiensten, Kommunen, Kliniken und niedergelassenem Bereich die zur Verfügung stehenden Ressourcen des Rettungsdienstes effizienter nutzen, um Patientinnen und Patienten möglichst passgenau und zielgerichtet zu helfen. Mit den jetzt eingeleiteten Veränderungen werden wir den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein bedarfsgerechter, zukunftssicherer und moderner aufstellen.  Ein funktionierender und leistungsfähiger Rettungsdienst ist auch im Hinblick auf die mit der Bundeskrankenhausreform angestrebte Zentralisierung und möglicherweise längeren Transportwegen besonders wichtig. Hinzukommt, dass wir uns mit den Anpassungen rechtzeitig auf die mit der Bundesnotfallreform angekündigten Änderungen vorbereiten."

Nach der Verbändeanhörung wird der – gegebenenfalls angepasste – Gesetzentwurf dem Landeskabinett und im Anschluss dem Landtag  zur Entscheidung vorgelegt werden.

Mehr Flexibilität und Vernetzung

Die geplanten Neuregelungen umfassen vor allem:

  • Eine landeseinheitliche medizinische Einsatzkategorisierung: Patientinnen und Patienten in akut lebensbedrohlichen Notfällen – also zukünftig die höchste Einsatzkategorie – sollen weiterhin innerhalb von 12 Minuten ab Rettungswache versorgt werden können. Patientinnen und Patienten, die einer niedrigeren Einsatzkategorie angehören – Beispiel "verstauchter Fuß" – können von einem Rettungsmittel jedoch später erreicht werden, um die vorhandenen Kapazitäten des Rettungsdienstes sinnvoll entsprechend der Dringlichkeit zu nutzen. Die vorhandenen Rettungssmittel werden also zielgerichteter je nach Dringlichkeit im Interesse der Patientinnen und Patienten eingesetzt.
  • Den Ausbau der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit: Künftig sollen alle beteiligten Berufsgruppen und Versorgungssektoren – also auch der ambulante Sektor – besser in die Vorgänge nach dem Wählen der 112 integriert werden. Dies soll dazu beitragen, dass die Patientinnen und Patienten genau die Hilfe erhalten, die sie tatsächlich benötigen und darüber hinaus die Notaufnahmen der Kliniken entlasten.

Zu den weiteren geplanten Änderungen (u.a. Etablierung von Rettungsstandorten, stärkere Hinzuziehung von Ersthelferinnen und Ersthelfern, zwei neue Fahrzeugtypen) gibt es nähere Informationen in dieser Pressemitteilung.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz