Mit der psychosozialen Prozessbegleitung unterstützt das Land Opfer schwerer Straftaten vor, während und nach dem Strafprozess. Wir stellen das Angebot vor.
Ein Strafverfahren kann für Betroffene eine große emotionale und psychische Belastung sein: Sie müssen sich nicht nur mit dem Erlebten auseinandersetzen, sondern auch mit Unsicherheiten, Ängsten und vielen offenen Fragen. In dieser schwierigen Zeit ist es deshalb besonders wichtig, nicht allein zu sein.
Intensive Unterstützung
Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet hierbei Unterstützung: Ausgebildete Fachkräfte begleiten die Opfer schwerer Gewalttaten durch alle Phasen des Strafprozesses. Wie die Unterstützung genau ausgestaltet wird, richtet sich dabei ganz nach den Bedürfnissen der betroffenen Person. Wichtig ist, dass es sich um ein Angebot handelt, das die Betroffenen entlasten soll und zu dem sie nicht verpflichtet sind.
Vorbereitung und Orientierung
Eine Besichtigung des Gerichtssaals vor dem Prozess kann beispielsweise klären, wer wo sitzt. Weiterhin können gemeinsam Strategien für Stresssituationen erarbeitet werden. All diese Vorbereitungen tragen dazu bei, Unsicherheit zu reduzieren und den Ablauf des Strafverfahrens besser zu verstehen. So können sich die Betroffenen besser auf ihre Aussage konzentrieren und wissen, was auf sie zukommt.
Weitere Informationen
Seit 2017 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Art der Prozessbegleitung. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche sowie schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, insbesondere von Sexual- und Gewaltdelikten. Das Angebot ist kostenlos und wird von qualifizierten Fachkräften betreut.
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