Justizministerin von der Decken hat am 15. Dezember angekündigt, dass Schleswig-Holstein den „Bachelor of Laws“ einführen wird. „Wir sind dazu im guten Austausch mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und arbeiten derzeit an einem Gesetzesentwurf.“, so die Ministerin. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU hat gegenüber dem Justizministerium die Pläne ausdrücklich begrüßt. Ziel von Ministerin von der Decken ist es daher, den Gesetzesentwurf im Frühjahr 2026 ins Landeskabinett zu bringen.
Mit der neuen Regelung sollen Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben, auf Antrag den Hochschulgrad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ erhalten.
Jura-Bachelor bietet verschiedene Möglichkeiten und stärkt Studienstandort Schleswig-Holstein
„Mit dem Bachelor of Laws wollen wir erbrachte Studienleistungen honorieren und die Aufnahme eines nachfolgenden Masterstudiums oder einen Berufseinstieg außerhalb der reglementierten klassischen juristischen Berufe ermöglichen“,erläutert Ministerin von der Decken. „Dazu können eine Anstellung in der Wirtschaft und in Unternehmen, beispielsweise als Mitarbeitende in Rechtsabteilungen größerer Unternehmen, im Personalwesen, im Compliance-Management oder im Vertragsmanagement gehören.“, so die Ministerin.
„Die Maßnahme verbessert zudemdie Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Schleswig-Holstein. Studieninteressierte erhalten die Perspektive, neben der Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung einen weiteren qualifizierenden Abschluss zu erwerben, der innerhalb der europaweiten Harmonisierung von Studienabschlüssenanschlussfähig ist und Alternativeinstiege in den Arbeitsmarkt eröffnet.“, so von der Decken. „Dadurch wird Schleswig-Holsteinauch im Wettbewerb mit Hochschulstandorten in anderen Ländern gestärkt.“
Wichtiger Beitrag gegen Fachkräftemangel
Auch andere Bundesländer ermöglichen, im Rahmen eines Studiums der Rechtswissenschaftzusätzlich oder alternativ den Hochschulgrad eines „Bachelor of Laws“ zu erwerben. Die regierungstragenden Fraktionen in Schleswig-Holstein hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung des Bachelors zu prüfen.
„Der zusätzliche Abschluss ist auch geeignet, zu einer Stabilisierung des Studienverlaufs beizutragen und der verhältnismäßig hohen Abbruchs- und Wechselquote wirksam entgegenzuwirken. Denn so kann ein Weg in nachfolgende Masterstudiengänge oder unmittelbar in attraktive Berufsfelder eröffnet werden“, erläutert Ministerin von der Decken.
Die Einführung des Bachelors kann auch zu einer Erhöhung der Anzahl von Studienanfängerinnen und -anfängern im Studium der Rechtswissenschaft führen. „Mittelbar können davon auch die reglementierten juristischen Berufe profitieren, da die psychologischen Hürden für eine Teilnahme an der Staatsprüfung abgesenkt werden. Die Einführung des integrierten Bachelors ist damit auch ein Baustein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“, so die Ministerin.
Qualität der Ausbildung bleibt gesichert
Zugleich soll das bewährte System der Juristischen Staatsprüfung (Staatsexamen) uneingeschränkt als Zugangsvoraussetzungen zu den reglementierten juristischen Berufen – wie beispielsweise Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt – erhalten bleiben. Unabhängig von der Einführung des Bachelors gilt: Das Studium der Rechtswissenschaft schließt nach dem Deutschen Richtergesetz bundesweit mit der sogenannten ersten Prüfung ab. Die Ausgestaltung der Prüfung sichert die hohe fachliche Eignung der erfolgreich Geprüften für den sich in der Regel anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst. Die juristischen Staatsprüfungen gewährleisten weiterhin die hohe Qualität der juristischen Ausbildung im Bundesgebiet und bilden unverändert die Zugangsvoraussetzungen insbesondere für die Laufbahnen des höheren Justizdienstes und der Anwaltschaft.
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