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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

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Engagieren Sie sich für ein spannendes Ehrenamt!

Letzte Aktualisierung: 08.12.2022

Was sind Schöffinnen und Schöffen?

Schöffinnen und Schöffen sind durch ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten Teil der Rechtsprechung. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern urteilen sie "Im Namen des Volkes" über Schuld und Unschuld ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie haben also darüber zu entscheiden, ob jemand freizusprechen oder zu verurteilen ist. Ihre Mitwirkung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrungen - ihr gesunder Menschenverstand - in das Verfahren, die Urteilsberatung und Urteilsfindung einfließen sollen. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen sind unabhängig, das heißt, sie sind nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Sie müssen unparteiisch entscheiden. Sie sollten sich daher ihrer Verantwortung gegenüber dem Angeklagten, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber dem Geschädigten in gleicher Weise bewusst sein.

Wer kann Schöffin/Schöffe werden?

Für das Schöffenamt kann sich jede/r Deutsche bewerben, die/der

  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt und noch nicht 70 Jahre alt ist,
  • zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnt und
  • gesundheitlich geeignet ist.

Zum Schöffenamt sollen insbesondere nicht herangezogen werden:

  • Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
  • Personen, die in Vermögensverfall (Verbraucherinsolvenz) geraten sind,
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.

Wie bewerbe ich mich als Schöffin/Schöffe?

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden von den Kommunen die Vorschlagslisten aufgestellt. Durch die Schöffenwahlausschüsse werden daraus später die Haupt- und Ersatzschöffen gewählt.

Interessenten müssen sich direkt bei der Verwaltung ihrer Wohnsitzgemeinde bewerben. Da die Kommunen in ihren Aufstellungsverfahren teilweise unterschiedliche Fristen vorsehen, ist es sinnvoll, sich möglichst rasch an die entsprechende Gemeinde zu wenden. Dort oder im Internet stehen Bewerbungsformulare zur Verfügung, die mit den geforderten Angaben auszufüllen und

  • an die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung zurückzusenden sind, wenn Sie sich als Schöffe in Erwachsenensachen bewerben wollen oder
  • an das für die Gemeinde zuständige Jugendamt zurückzusenden sind, wenn Sie Jugendschöffe werden wollen.

Sie können sich auch von einer Organisation, von der Sie wissen, dass diese personelle Vorschläge zur Schöffenwahl macht, bei der Kommunalverwaltung oder dem Jugendamt vorschlagen lassen.

Bewerben können Sie sich bis Anfang 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028.

Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen

Für weitere Fragen finden Sie hier Informationsmaterial sowie Social-Media-Toolsets.

Schöffenwahl 2023 (schoeffenwahl2023.de)

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