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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Dank App entspannt in den Urlaub

Mit der App "Flugärger" hilft die Verbraucherzentrale Flugreisenden dabei, ihre Rechte durchzusetzen – finanziell unterstützt vom Land.

Letzte Aktualisierung: 30.06.2021

Viele Menschen warten in der Abflughalle des Flughafens Hamburg auf ihren Flieger.
Mit der 'Flugärger'-App können Reisende mögliche Ersatzansprüche prüfen, zum Beispiel wenn der Flieger überbucht ist.

In Mallorca am Strand liegen, durch die Akropolis in Athen schlendern oder in Skandinavien auf Wandertour gehen – all das ist durch niedrige Infektionszahlen langsam wieder möglich. Egal ob nach Spanien, Griechenland oder Schweden, immer mehr Deutsche reisen mit dem Flugzeug in den Urlaub. 2019 waren es bereits mehr als 20 Millionen Flugreisen, Tendenz steigend.

Doch was passiert, wenn der Flieger verspätet landet, gar nicht erst abhebt oder überbucht ist? Wird ein Flug beispielsweise auf den Folgetag verschoben, führt das häufig zu weiteren Kosten, etwa für Verpflegung und Unterkunft. Was viele Reisende nicht wissen: In vielen Fällen können sie dann Ersatzansprüche geltend machen. Hilfe bekommen sie dabei von den Verbraucherzentralen. Mit ihrer "Flugärger"-App können Reisende ganz bequem beispielsweise Verspätungen dokumentieren und bis zu 600 Euro vom Fluganbieter wiederbekommen.

App-Update bietet Reisenden eine Packliste

"Flugärger"-App

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Vor rund zwei Jahren entwickelte die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale "Flugärger" als Alternative zu kommerziellen Apps, ganz ohne Provisionskosten für die Reisenden. Bis heute wurde sie mehr als 80.000 mal heruntergeladen. Die Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen finanzieren die App inzwischen mit. Nun wurde die App noch einmal umfassend überarbeitet und bietet weitere praktische Funktionen. So können Reisende jetzt schon vor Reisebeginn eine Packliste erstellen. Falls Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, lässt sich so der Wiederbeschaffungswert anhand von Belegen dokumentieren. Mit wenigen Klicks können die Nutzer:innen dann Kontakt zum Fluganbieter aufnehmen.

"Durch das gemeinsame Projekt zur Erweiterung der Flugärger-App konnten wir demonstrieren, dass im Rahmen der Digitalisierung des Verbraucherschutzes eine Zusammenarbeit auf der Ebene verschiedener Bundesländer sinnvoll ist", sagte Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen.

"Flugärger" prüft Ansprüche nach geltendem EU-Recht

Hinter der App "Flugärger" steckt eine Datenbank, die weltweit alle Flugverbindungen sowie aktuelle Verspätungen auflistet. Mithilfe der Flugnummer können Reisende mögliche Verzögerungen direkt auf dem Smartphone einsehen und mit wenigen Klicks ihre Ansprüche auf Kostenerstattung bei der Fluggesellschaft geltend machen. Grundlage für den Service ist die sogenannte "Fluggastrechte-Verordnung" der Europäischen Union.

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